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Zahnfüllungen als Kassenleistung sichern

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass professionelle Zahnfüllungen als Kassenleistung der ÖGK erhalten bleiben, und solange keine bundesweite Lösung existiert, die Finanzierung von notwendigen Zahnfüllungen bei Kassen-Zahnmediziner:innen in Oberösterreich aus den millionenschweren oberösterreichischen Rücklagen in der ÖGK sicherzustellen.

Begründung

Wie medial bekannt wurde, hat die Zahnärztekammer die Verhandlungen mit der Krankenkasse über die zukünftige Finanzierung von Zahnfüllungen abgebrochen. Damit müssen Zahnfüllungen ab 01.01.2025 privat bezahlt werden. Das bedeutet, dass Oberösterreicher:innen ihre Zahnfüllungen nach der Behandlung bei der Zahnärztin bzw. beim Zahnarzt privat bezahlen müssen, bevor sie die Rechnung bei der Gesundheitskasse einreichen können, um einen Teil des Rechnungsbetrages rückerstattet zu bekommen.

Um Zahnfüllungen im Versorgungsraum Oberösterreich weiterhin als Kassenleistung zu gewährleisten, wird die Oö. Landesregierung ersucht sowohl an die noch amtierende Bundesregierung heranzutreten, als auch bei den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung im Rahmen der Möglichkeiten darauf hinwirken, dass Zahnfüllungen als Kassenleistung erhalten bleiben. Solange eine Einigung in dieser Angelegenheit auf Bundesebene nicht gelungen ist, sollen als Sofortmaßnahme die oberösterreichischen Rücklagen in der ÖGK herangezogen werden, um die öffentliche Finanzierung von notwendigen Zahnfüllungen im Versorgungsraum Oberösterreich für Kassenpatient:innen aufrecht zu erhalten.

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