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SPÖ-Erfolg im Landtag bei Entbürokratisierung Löschwasserentnahme bei Feuerwehrübungen

28. Oktober 2024

SPÖ-Erfolg im Landtag bei Entbürokratisierung Löschwasserentnahme bei Feuerwehrübungen

Neue Bundesregierung muss Änderung des Wasserrechtsgesetzes in Regierungsprogramm aufnehmen!

SPÖ-LAbg. Haas

In der Landtagssitzung vom Donnerstag konnte die SPÖ mit dem von ihr angeregten Initiativantrag für eine Entbürokratisierung von Feuerwehrübungen einen großen Erfolg für die Sicherheit verbuchen: Einstimmig wurde eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen, die Entnahme von Löschwasser unter Abwägung aller berechtigten Interessen für Feuerwehrübungen genehmigungsfrei zu machen. „Anders als bei Einsätzen dürfen Feuerwehren Löschwasser bei Übungen nicht ohne wasserrechtliche Genehmigung aus Flüssen oder Seen entnehmen. Diese bürokratische Hürde setzt entsprechende Vorausplanungen voraus, da für jede mögliche Entnahmestelle eigens ein wasserrechtliches Ansuchen bei der BH gestellt werden muss. Letztendlich haben nicht nur ÖVP, FPÖ und Neos unseren Resolutionsantrag mitunterzeichnet, sondern es konnte eine einstimmige Beschlussfassung erreicht werden. Das ist ein lautes Signal aus Oberösterreich an die nächste Bundesregierung beim Wasserrechtsgesetz etwas zu ändern. Ich erwarte mir, dass eine entsprechende Novelle in das Regierungsprogramm der künftigen Koalition aufgenommen wird“, betont SPÖ-Feuerwehrsprecher Mario Haas.

Große administrative Hürden bei Löschwasserentnahme: Fall im Mühlviertel brachte Stein ins Rollen

Ein kürzlicher Fall im Mühlviertel verdeutlichte die bürokratischen Hürden, mit denen Feuerwehren bei Übungen derzeit konfrontiert sind: Nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, das die Voraussetzungen zur Entnahme von Löschwasser aus Gewässern regelt, müssen Feuerwehren bei Übungen derzeit um Genehmigung zur Nutzung von Saugstellen an Bächen, Flüssen und Seen bei der Bezirkshauptmannschaft ansuchen. Wurde vorab keine Genehmigung eingeholt, könnten nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 berechtigte Personen, wie Fischerei-Berechtigte, Kraftwerksbetreiber:innen, etc., die Feuerwehr klagen, wenn diese für Feuerwehrübungen Wasser entnimmt. Nur im Einsatzfall sind Feuerwehren von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. „Die rechtlich korrekte Vorausplanung von Löschübungen kostet die Freiwilligen viel unnötige Zeit, die sie besser in die Übungstätigkeit selbst investieren sollen. Hier zu entbürokratisieren hat die scheidende Bundesregierung schon verabsäumt und den entsprechenden SPÖ-Antrag im Ausschuss liegen lassen. Nun mit dem Schulterschluss aus Oberösterreich und einem neu gewählten Nationalrat sollte diese rechtliche Entlastung auf den Weg gebracht werden“, schließt Haas.

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