Landtagsvorschau: SPÖ fordert Entbürokratisierung von Löschwasserentnahme bei Feuerwehrübungen
SPÖ-LAbg. Haas: „Fraktionsübergreifender Schulterschluss vorab ist ein erster Schritt in die richtige Richtung!“
SPÖ-LAbg. Mario Haas initiierte für die morgige Landtagssitzung eine fraktionsübergreifende Bundesresolution, damit sich Feuerwehren zukünftig ohne bürokratische Hürden auf Feuerwehreinsätze und Notfälle vorbereiten können: „Unsere Feuerwehrleute sind derzeit mit administrativem Mehraufwand konfrontiert, wenn sie sich zum Wohle der Gesellschaft auf Ernstfälle vorbereiten – das ist absurd und um das zu ändern ist eine Gesetzesänderung zur Entnahme von Löschwasser bei Übungen notwendig. Dass die ÖVP, die FPÖ und die NEOS der Einladung zur Mitunterzeichnung des von der SPÖ-initiierten Antrags folgten, ist ein wichtiger erster Schritt, um die derzeit bestehenden administrativen Hürden für Feuerwehren abzubauen!“, weiß LAbg. Haas, der vorab alle Fraktionen zur Mitunterzeichnung einlud. Konkret fordern SPÖ, ÖVP, FPÖ und die NEOS eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959, das in der Zuständigkeit des Bundes liegt.
Große administrative Hürden bei Löschwasserentnahme: Fall im Mühlviertel brachte Stein ins Rollen
Ein kürzlicher Fall im Mühlviertel verdeutlichte die bürokratischen Hürden, mit denen Feuerwehren bei Übungen derzeit konfrontiert sind: Nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, das die Voraussetzungen zur Entnahme von Löschwasser aus Gewässern regelt, müssen Feuerwehren bei Übungen derzeit um Genehmigung zur Nutzung von Saugstellen an Bächen, Flüssen und Seen bei der Bezirkshauptmannschaft ansuchen. Wurde vorab keine Genehmigung eingeholt, könnten nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 berechtigte Personen, wie Fischerei-Berechtigte, Kraftwerksbetreiber:innen, etc., die Feuerwehr klagen, wenn diese für Feuerwehrübungen Wasser entnimmt. Nur im Einsatzfall sind Feuerwehren von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. SPÖ-LAbg. Mario Haas betont: „Ich bin froh und dankbar über jede einzelne Feuerwehrfrau und jeden einzelnen Feuerwehrmann, die sich in ihrer Freizeit freiwillig auf Ernstfälle vorbereiten und es ist ungerecht, dass diese Personen zusätzlich mit Bürokratie – und im schlimmsten Fall sogar mit Klagen – konfrontiert sind“, so Haas.