Ermöglichung einer bewilligungslosen Gewässerentnahme zu Übungszwecken der Feuerwehren
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Resolution
Die Oö. Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes 1959 einzusetzen, mit welcher die Löschwasserentnahme durch die Feuerwehren zu Übungszwecken auch ohne Bewilligung und somit ohne zusätzliche administrative Hürden ermöglicht wird.
Begründung
Brände zu löschen, gehört zu den ureigensten Aufgaben der Feuerwehren. Allein im Jahr 2023 mussten
Oberösterreichs Feuerwehren zu über 15.000 Brandeinsätzen ausrücken. Dass für die reibungslose
Abwicklung der Brandeinsätze auch dementsprechende Übungen erforderlich sind, liegt auf der Hand.
Das in Bundeszuständigkeit verortete Wasserrechtsgesetz 1959 regelt unter welcher Voraussetzung die
Entnahme von Löschwasser aus Oberflächengewässern erfolgen kann. Eine bewilligungslose Entnahme
von Löschwasser ist nach derzeitiger Rechtslage nur im tatsächlichen Brandfall zulässig. Wollen die Feuerwehren Löschwasser zu Übungszwecken entnehmen, so bedarf es einer zeitlich befristeten Bewilligung für jede einzelne Wasserentnahmestelle. Wird diese Bewilligung nicht eingeholt, dann setzen
sich die Feuerwehren zusätzlich der Gefahr einer Klage durch den jeweils, im Sinne des Wasserrechtsgesetzes 1959, Berechtigten aus. Die bestehenden bürokratischen Hürden und
Vorlaufzeiten führen letztlich auch dazu, dass Feuerwehren Einsatzübungen nur langfristig planen
können und bei der Wahl der Örtlichkeit wenig flexibel sind. Angesichts dessen, dass die Feuerwehren
auch mit den Einsatzübungen nur ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen (Schlagkrafterhaltung), stellt die
gegebene Situation eine unnötige und überbordende bürokratische Hürde dar, die abgeschafft werden
muss. Um die Ressourcen der Feuerwehren tatsächlich zielgerichteter einsetzen zu können, wird daher
die Oö. Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine entsprechende Änderung im
Wasserrechtsgesetz 1959 einzusetzen.
Die unterzeichneten Abgeordneten fordern eine neue Regelung, die, unter Abwägung aller berechtigten
Interessen, den Feuerwehren ihre Übungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft ohne bürokratische Hürden ermöglicht.