Bessere Vergabeverfahren zur zukunftsfähigen Stärkung heimischer Arbeitsplätze und guter Umwelt- und Sozialstandards
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der EU-Verordnung 2024/1735 zu prüfen, inwieweit in ihren Vergabeverfahren soziale, beschäftigungspolitische und ökologische Belange – im Sinne des Bestbieterprinzips – stärker berücksichtigt werden können.
Begründung
Der chinesische Elektroautohersteller BYD hat im Dezember 2023 trotz eines laufenden EU-Untersuchungsverfahrens wegen möglicher Subventionen den Auftrag zur Lieferung von Elektrofahrzeugen an staatliche Behörden in Österreich bekommen, was Bedenken hinsichtlich der Fairness des Vergabeverfahrens aufwarf. Durch den Zuschlag hätte das Land Oberösterreich Dienstwagen von BYD kaufen müssen, was durch das „Ziehen der Notbremse“ des Landeshauptmannes verhindert werden konnte. Im Zuge der Verhinderung des Kaufs von BYD-Fahrzeugen hat die Landesregierung eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben, ob nicht auch europäische Automobilhersteller zum Zuge kommen könnten. Das Ergebnis der Prüfung war, dass bei Leasing statt Kauf ein europäischer Fahrzeughersteller bevorzugt werden konnte. Dieses komplizierte Verfahren – die rechtliche Einzelfallprüfung, die aufwendigere Leasingvariante und die letztendliche Entscheidung für einen europäischen Automobilhersteller – ändert nichts an der Rechtslage, dass nicht der Bestbieter, sondern der Billigstbieter den Zuschlag erhält. Von Seiten des Landeshauptmannes hieß es damals, dass „dieser Fall […] ein Weckruf für die EU“ sei und die EU „die Stärken und Ergebnisse der heimischen Unternehmen und Forschung fördern“ müsse. Das gelte „nicht nur für den Automotiv-Sektor“.
Dieser Weckruf wurde von der EU nicht nur gehört, sondern auch umgesetzt. Die EU-Verordnung 2024/1735 „zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien“ ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, Nachhaltigkeitskriterien bei der Auftragsvergabe stärker zu berücksichtigen, um bis 2030 mindestens 40 Prozent der für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Netto-Null-Technologien in der EU selbst herzustellen. Das Argument, dass die Überarbeitung der Vergaberichtlinien zur Stärkung der Umwelt- und Sozialstandards in Österreich im Widerspruch zum EU-Recht steht, ist damit nicht mehr stichhaltig.
Nun sind die Nationalstaaten sowie deren Gliedstaaten gefordert, klare Regeln in ihren Vergaberichtlinien zu entwickeln, welche Kriterien und Sekundarzwecke ein Vergabeauftrag erfüllen muss. Übergeordnetes Ziel muss dabei sein, durch eine Anpassung der Vergaberichtlinien nachhaltige und faire Vergabeverfahren zu gewährleisten, die sowohl sozial- und beschäftigungspolitische Belange als auch den Schutz der europäischen Wirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen und die Ziele des Green Deals berücksichtigen. Damit soll ein Beitrag zur langfristigen Stärkung der europäischen Industrie und zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden.
Die Oö. Landesregierung wird daher aufgefordert, vor dem Hintergrund der EU-Verordnung 2024/1735 zu prüfen, inwieweit in ihren Vergabeverfahren soziale, beschäftigungspolitische und ökologische Belange – im Sinne des Bestbieterprinzips – stärker berücksichtigt werden können.