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Gesamtreform der Wohnbeihilfe – für leistbares Wohnen in OÖ

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, eine Gesamtreform der Wohnbeihilfe unter Beachtung der Empfehlungen des Landesrechnungshofberichts (5036/2022) zu erarbeiten, die insbesondere jungen Menschen mit geringem Einkommen den Start in die eigene Wohnung erleichtert und ältere Menschen davor bewahrt, wegen hoher Mietkosten in die Altersarmut abzurutschen.

Begründung

„Im Vergleich zu 2010 erhöhten sich die Mietpreise bis zu Beginn des Jahres 2024 um 80 Prozent. Selbst die Mietpreise in Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sind um 56 bzw. 55 Prozent höher. Die Verbraucherpreise insgesamt verzeichneten in diesem Zeitraum ein Plus von 48 Prozent.“ (Die Presse, 6.9.2024)

Gegensätzlich dazu entwickelte sich die Wohnbeihilfe in OÖ: Von rund 37.000 Empfänger:innen im Jahr 2010 (in Summe € 85,1 Mio) sank die Zahl auf rund 23.600 Empfänger:innen (in Summe € 53,7 Mio.) im Jahr 2023.

Nach wie vor fehlen die vom LRH eingeforderten sozialen Messkriterien, wie auch ein eigenes Mietpreismonitoring des Landes OÖ. Die OÖ Wohnbeihilfe kann daher ihren Zweck der individuellen Sicherung von Wohnraum und den Schutz vor Wohnungslosigkeit nicht zuverlässig gewährleisten. Deshalb braucht es eine Gesamtreform, in der die Empfehlungen des LRH berücksichtigt werden, um Wohnen in Oberösterreich für alle Bevölkerungsgruppen leistbar zu machen. Damit im Ergebnis insbesondere jungen Menschen mit geringem Einkommen der Start in die eigene Wohnung erleichtert wird und ältere Menschen davor bewahrt werden, wegen hoher Mietkosten in die Altersarmut abzurutschen.

Eine Wohnbeihilfe-Neu soll parallel zum Antrag in Papierform auch voll elektronisch beantragt werden können und mit ihr soll auch ein leicht zu bedienendes Vorausberechnungstool für den Wohnbeihilfenanspruch im Internet geschaffen werden.

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