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SP-Einsatz zeigt Wirkung: Oö. Landtag beschloss Jobrad-Modell im Verfassungsausschuss

12. September 2024

SP-Einsatz zeigt Wirkung: Oö. Landtag beschloss Jobrad-Modell im Verfassungsausschuss

Endlich profitieren auch Landes-Radler:innen vom günstigen Leasing-Jobbike

SP-Klubvorsitzende Engleitner-Neu

Im heutigen Verfassungsausschuss wurde ein Jobrad-Leasing-Modell für Landes- und Gemeindebedienstete beschlossen. SP-Klubvorsitzende Engleitner-Neu und FSG-Personalvertreterin LAbg. Heitz sind erfreut, dass endlich auch öffentlich Bedienstete in Oberösterreich die Möglichkeit bekommen, günstig ein Rad zu leasen – auch wenn es im Verantwortungsbereich von LH Stelzer zu Verzögerungen kam und die Landes-Radler:innen dadurch eine Saison länger als notwendig warten mussten. „Unsere Hartnäckigkeit hat sich spät aber doch gelohnt! Hoffentlich können Landes-Radler:innen die nächste Radsaison gleich mit einem günstigen Leasing-Jobrad starten!“, so Engleitner-Neu. SP-LAbg. und FSG-Personalvertreterin Heitz betont: „Was für Angestellte in der Privatwirtschaft bereits seit Jahren möglich ist wird nun auch für Landes- und Gemeindebedienstete Realität! Das ist gerade in Zeiten eines Fachkräftemangels wichtig, damit der öffentliche Sektor auch weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleibt!“

SPÖ erhöhte Druck, nachdem sich die Einführung zog

Aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen hatten ÖVP und FPÖ Bedenken bei der Einführung eines „Leasing-Fahrrad“-Modells, weshalb im Juni 2023 einstimmig eine Resolution an die Bundesregierung im Oö. Landtag beschlossen wurde. Das Schreiben, in dem die Bundesregierung ersucht wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, um auch Landesbediensteten die Inanspruchnahme eines „Leasing-Fahrrads“ zu ermöglichen, erreichte die Bundesregierung jedoch erst im Februar 2024. Im Antwortschreiben der Bundesregierung, das seit April 2024 vorliegt, heißt es, dass das Land jederzeit problemlos ein Leasing-Fahrrad-Modell einführen kann und keine rechtlichen Gründe dagegensprechen, konkret lautet der wesentliche Teil: „Es ist aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht nachvollziehbar, inwiefern das Fehlen einer ‚entsprechenden steuerrechtlichen Bestimmung‘ einer Regelung nach dem Vorbild des § 20e Gehaltsgesetz 1956 auf Länderebene entgegenstünde. Die steuerrechtliche Grundlage für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads – im Rahmen privatrechtlicher wie auch öffentlich-rechtlicher Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse – bildet § 4b Sachbezugswerteverordnung, BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 504/2022.“ Nachdem sich diese Angelegenheit länger zog als ursprünglich angenommen, forderte der SP-Klub im Mai 2024 erneut die Einführung eines Leasing-Rad-Modells. Dem Oö. Landtag wurde im Verfassungsausschuss heute final eine Regierungsvorlage vorgelegt und auch beschlossen.

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