Ausbau der Pädagog:innenstunden und zukunftstaugliche Weiterentwicklung der Sonderpädagogik
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird ersucht,
- für die Ausweitung inklusiver Bildungsangebote sowie eine ausreichende Personalausstattung dieser zu sorgen, um eine individuelle und bedarfsgerechte Förderung für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu ermöglichen und
- sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, den seit Jahrzehnten eingezogenen Deckel von 2,7% bei der Vergabe der Pädagog:innenstunden für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) aufzuheben und die Ressourcen aufgrund realer Bedarfszahlen zu vergeben, um eine inklusive Bildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten und
- solange die Verhandlungen mit der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind, auch unter Einsatz zusätzlicher Budgetmittel des Landes Oberösterreichs die erforderliche Bildung für Schulkinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bestmöglich zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zum Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderungen bekannt und verpflichtet. Gemäß Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention hat Österreich das Recht auf Bildung ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen und somit ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten.
Trotz der völkerrechtlichen Verpflichtung zu einem inklusiven Bildungssystem bestehen laut Monitoringbericht zum Umsetzungsstand der Konvention Umsetzungsdefizite. Viel mehr wird Österreich ein Rückschritt attestiert, da sich der Prozentsatz behinderter Schüler:innen in Regelschulen immer weiter verringert. Dies stellt eine fortwährende Verletzung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderung im Bereich der Bildung dar.
Um diesen strukturellen Missstand zu beheben und den Herausforderungen in der sonderpädagogischen Betreuung von Schüler:innen mit Behinderung angemessen begegnen zu können, sind Maßnahmen und Investitionen notwendig. Bei der aktuellen Form der Finanzierung der Sonderpädagogik handelt es sich jedoch um eine Kontingent-Verwaltung, die nicht ausreichend auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler:innen reagieren kann, da die Ressourcen des sonderpädagogischen Förderbedarfs mit 2,7% der Pflichtschüler:innen gedeckelt sind. Dabei wäre es einfach, den tatsächlich notwendigen Bedarf einfach und präzise zu ermitteln, da ein sonderpädagogischer Förderbedarf per Bescheid festgestellt wird. Durch die Ermittlung des benötigten Ausmaßes an Pädagog:innenstunden und Dienstposten ist eine individuelle und bedarfsgerechte Förderzuteilung von sonderpädagogischen Maßnahmen möglich. Hier bedarf es daher eines Paradigmenwechsels weg von einerKontingent-Verwaltung, die im Widerspruch zur menschenrechtlichen Verpflichtung Österreichs steht, hin zu einer individuell-bedarfsgerechten Förderzuteilung im erforderlichen Ausmaß, um den Anforderungen eines qualitätsvollen, inklusiven Unterrichts für Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden.
Da es sich um ein strukturelles Problem handelt, sind zahlreiche Maßnahmen erforderlich. Ein Ende der 2,7-Prozent-Deckelung für Zusatzressourcen für Schüler:innen mit Behinderung ist eines davon. Eine weitere Maßnahme ist die Aufstockung der Pädagog:innenstunden entsprechend dem ermittelten Bedarf. Auch zeigt sich die Tendenz fehlende Pädagog:innenstunden mit Assistenzstunden zu kompensieren. Dies stellt jedoch keine adäquate Kompensation dar, da Assistenzkräfte für das Übernehmen anderer Aufgaben als jener der Lehrkräfte ausgebildet sind.