Entlastung des oö. Krankenhauspersonals
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer OÖ Vorschläge und Maßnahmen zu entwickeln, um unter Nutzung der Rücklagen der OÖGKK die Versorgungslage im niedergelassenen Bereich zu verbessern und damit eine nachhaltige Entlastung des Krankenhauspersonals zu erreichen.
Begründung
Die oberösterreichische Bevölkerung wächst stetig und wird immer älter. Die Anzahl der Kassenärzt:innen geht im Verhältnis jedoch zurück. Dies hat zur Folge, dass Vertragsärzt:innen für immer mehr und aufgrund des Alters oft kränkere und damit versorgungsintensivere Patient:innen zuständig sind.
Der aktuelle Anstieg der Wahlärzt:innen macht die Besetzung der ohnedies sehr knapp bemessenen Vertragsarztstellen immer schwieriger und bedeutet für viele Oberösterreicher:innen zwischen langen Wartezeiten oder höheren Kosten wählen zu müssen. Eine aktuelle parlamentarische Anfragebeantwortung zeigt, dass nur rund ein Drittel der eingereichten Wahlarztkosten refundiert werden, was bestätigt, dass der Zugang zur Gesundheitsversorgung in Oberösterreich zunehmend vom Einkommen abgängig wird. Mit eingeschränkten Öffnungszeiten und Leistungsangeboten sind Wahlärzt:innen dabei nach Auskunft von Expert:innen bislang dennoch nur zu fünf Prozent versorgungswirksam.
Diese Entwicklung führt zu einer Verlagerung der medizinischen Versorgung in die Krankenhäuser. Oberösterreich hatte 2021 mit nur 68,1 Vertragsärzt:innen pro 100.000 Einwohner:innen bundesweit die geringste Versorgungsdichte bei gleichzeitig höchster Krankenhaushäufigkeit. Diese objektiven Gegebenheiten sind auch subjektive Wahrnehmungen der Oberösterreicher:innen. Lange Anfahr- und Wartezeiten sind längst Realität. Immer mehr aktuelle Studien zeigen, dass viele mit dem Gesundheitssystem unzufrieden sind.
Hinzu kommt, dass gerade die medizinischen Fachbereiche, die überproportional vulnerable Personengruppen versorgen, vakante Stellen oder zu wenige Planstellen aufweisen. So gibt es beispielsweise vier vakante Vertragsfacharztstellen im Fachbereich der Gynäkologie in Oberösterreich. Dabei ist die Wichtigkeit von Gendermedizin und die Tatsache, dass der weibliche* Körper weniger erforscht ist als der männliche, unbestritten. Auch im Oö. Regierungsprogramm wird die Bedeutung der Gendermedizin hervorgehoben und deren Weiterentwicklung als Ziel formuliert. Die vakanten Vertragsfacharztstellen zeigen aber einen Mangel an Personal in diesem für Frauen essentiellen medizinischen Fachbereich. Auch die Versorgungsstruktur für psychisch kranke Kinder und Jugendliche, einer immer größer werdenden Personengruppe, ist in Oberösterreich nicht gesichert. Insgesamt gibt es nur sieben Vertragsfacharztstellen, wovon sich drei im Zentralraum Linz befinden. In der gesamten Versorgungsregion Innviertel, die die Bezirke Braunau, Ried und Schärding umfasst, ist keine einzige Vertragsstelle vorgesehen. Die restlichen vier Versorgungsräume haben jeweils eine einzige Vertragsstelle. Weiters zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung, dass die Behandlungsstrukturen von an Diabetes erkrankten Personen ausgebaut werden muss, um die Struktur im Krankenhaus zu entlasten. Prävention, Angebote im digitalen Bereich, Fachambulanzen und der Ausbau von Primärversorgungszentren sind einige Maßnahmen, die geeignet sind Krankenhauspersonal zu entlasten und eine echte Patient:innenlenkung zu ermöglichen.
Dass bei fehlenden Versorgungsmöglichkeiten im extramuralen Bereich von betroffenen Menschen Hilfe bei Allgemeinmediziner:innen bzw. Fachärzt:innen in den Krankenhäusern gesucht wird, ist eine logische Konsequenz. Das führt zu zusätzlichen Belastungen des Krankenhauspersonals. Um die Devise „digital vor ambulant vor stationär“ zu realisieren und damit das Gesundheitswesen bis hin zur Krankenhausversorgung wieder wie gewohnt funktional zu gestalten, wird die zuständige Gesundheitslandesrätin aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, dem Rückgang der Kassenärztinnen und -ärzte und der geringen Versorgungswirksamkeit trotz zahlenmäßiger Zunahme der Wahlärzteschaft entgegenzuwirken.
Als potenzielle Finanzierungsquellen stehen nicht nur das Rekord-Gesundheitsbudget 2024 zur Verfügung, sondern bieten sich auch die Rücklagen der ehemaligen oberösterreichischen Gebietskrankenkasse für Entlastungsmaßnahmen an.