Sicherstellung der vollständigen Übernahme der Kosten sowie umfassende Unterstützung bei baulichen, personellen und organisatorischen Herausforderungen, die durch die Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 entstehen
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, dem Oö. Landtag eine überarbeitete Version der Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 vorzulegen, in welcher die vollständige Übernahme der Kosten sowie die umfassende Unterstützung bei baulichen, personellen und organisatorischen Herausforderungen, die durch die Einführung der beitragsfreien Vormittagsbetreuung in Krabbelstuben durch die Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 entstehen, sichergestellt wird.
Begründung
Laut der Regierungsvorlage zur Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 sollen die Mehrkosten, die durch die Einführung der beitragsfreien Vormittagsbetreuung in oberösterreichischen Krabbelstuben entstehen, vom Land Oberösterreich übernommen werden. Die Kosten sollen im Wege der Erhöhung des Landesbeitrags zum laufenden Betrieb von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen vom Land Oberösterreich getragen werden.
Die durch die Novelle entstehenden Kosten können aus zwei Gründen nicht allein durch die vorgeschlagene Erhöhung des Landesbeitrags zum laufenden Betrieb vom Land Oberösterreich gedeckt werden. Zum einen werden die Auswirkungen der Einführung der kostenlosen Vormittagsbetreuung, wie die erhöhte Nachfrage nach Krabbelstuben-Plätzen und der damit verbundene Bedarf an mehr Personal und größeren Räumlichkeiten, in der Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 nicht berücksichtigt. Zum anderen stellt die Erhöhung des Landesbeitrags pro Krabbelstuben-Gruppe im Jahr 2025 um lediglich 11.028 Euro eine unzureichende Anhebung dar.
Angesichts der angespannten Finanzsituation der oberösterreichischen Gemeinden, insbesondere der Zunahme der Abgangsgemeinden, ist es notwendig legistisch festzuhalten,
in welcher Form die Oö. Landesregierung sicherstellt, dass die Gemeinden nicht finanziell belastet werden und dass die Gemeinden umfassende Unterstützung für bauliche, personelle und organisatorische Auswirkungen der Novelle erhalten.
Ein Sonderbudget, das für zusätzliche Kosten für Umbauten und die Aufstockung des Personals vorgesehen ist, sollte daher Bestandteil der Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz-Novelle 2024 sein.
Aufgrund der kurzen Vorlaufzeit für die Umsetzung der kostenlosen Vormittagsbetreuung und der erwarteten höheren Nachfrage nach Krabbelstuben-Plätzen, werden viele Gemeinden voraussichtlich Container verwenden, um schnell zusätzliche Betreuungsplätze bereitzustellen. Deshalb sollte im Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgelegt werden, dass die Unterbringung von Krabbelstuben- und Kindergarten-Gruppen in Containern als vorübergehende Lösung auf höchstens 2 Jahre begrenzt ist und strenge Anforderungen an die Container gestellt werden müssen, um sicherzustellen, dass sie den besonderen Bedürfnissen von Kleinkindern entsprechen.
Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden abseits der Förderung zum laufenden Betrieb ist wesentlich, um eine weitere Belastung der Gemeindebudgets zu verhindern und eine nachhaltige, vorausschauende und umfassende Finanzierung der kostenfreien Vormittagsbetreuung zu gewährleisten.