Oö. Tagesmütterverordnung: Schwarzblau treibt hundert Tageseltern in prekäre Arbeitsverhältnisse
Mit neuem Entlohnungssystem ergeben sich sozialversicherungsrechtliche Verschlechterungen!
LAbg. Margreiter
In der heutigen Sitzung der Oö. Landesregierung hat die schwarzblaue Koalition eine Novelle der Tagesmütter- bzw. Tagesväterverordnung beschlossen, die gravierende arbeitsrechtliche Verschlechterungen beim Entlohnungssystem mit sich bringen. SPÖ-Landesrat Michael Lindner hat deshalb gegen den Entwurf aus dem Ressort von LH-Stv.in Christine Haberlander gestimmt. „Wenn Kinder Fehlzeiten haben und die Tagesmutter oder der Tagesvater keine 65 Betreuungsstunden im Monat erreicht, fällt sie oder er unter die Geringfügigkeitsgrenze. Das bedeutet konkret, dass im Nachhinein der Versichertenstatus in der Kranken- und Pensionsversicherung weg ist. Diese Unsicherheit treibt monatlich hunderte Tageseltern unnötigerweise in prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Daher sollte die bisherige Regelung, welche eine geringfügige Anmeldung garantiert, unbedingt beibehalten werden“, betont SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter.
Neuregelung der Entlohnung gefährdet soziale Absicherung
In §15 der neuen Verordnung ist geregelt, wie sich die Entlohnung von Tageseltern in Zukunft zusammensetzt. Den Tageseltern gebührt ein monatliches Basisgehalt (14 Mal pro Jahr), wenn sie Kinder mehr als 65 tatsächliche Betreuungsstunden pro Monat betreuen. Das Basisgehalt berechnet sich von nun an lt. Verordnung jährlich neu aus der Geringfügigkeitsgrenze des jeweiligen Kalenderjahres abzüglich des Gehalts für 65 Betreuungsstunden pro Monat gemäß Mindestlohntarif für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Kinderbildungseinrichtungen und in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen.
Geringfügigkeitsgrenze muss der absolute Deckel nach unten bleiben
Die bisherige Regelung wiederum hatte die Geringfügigkeit und damit den Versicherungsschutz der Tageseltern im Voraus abgesichert. „Bereits wer wegen Fehlzeiten eines Kindes nur 64 Stunden leistet, hat den Versicherungsschutz verloren. Die Geringfügigkeitsgrenze muss deshalb bei der Entlohnung der absolute Deckel nach unten bleiben. Noch dazu, wenn, wie in diesem Fall, Menschen annehmen sozialversichert zu sein und im Nachhinein im wahrsten Sinne des Wortes die Rechnung präsentiert bekommen. Tageseltern leisten für unsere Gesellschaft so viel, gerade wo die institutionellen Angebote nicht vorhanden sind. Diese neue Schikane trifft vor allem wieder Frauen und ist keine Werbung für das Berufsbild“, so Margreiter abschließend.