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Förderung von Kleinwindkraftanlangen (Mikrowindkraftanlagen) für Haushalte

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, das Potential von Mikrowindkraftanlagen in Oberösterreich zu erheben, durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen einen sicheren und legalen Betrieb derartiger Anlagen zu ermöglichen und deren Installation angemessen zu fördern, um kostengünstig eine ganzjährige Eigenstromversorgung der Haushalte zu verbessern und gleichzeitig den Klimaschutz voranzutreiben.

Begründung

Bei den gegenständlichen Mikrowindkraftanlagen handelt es sich um Stromgewinnungsanlagen aus Windkraft mit einem maximalen Rotordurchmesser von
150 cm und einer Nennleistung von 1000 Watt, die potentiell auf jedem Dach eines Wohnhauses oder auf jedem Garagen- oder Hallendach montiert werden können, kaum auffallen und in der Regel keinen relevanten Eingriff in das Landschaftsbild darstellen.

Diese Mikrowindkraftanlagen sind eine ideale Ergänzung für Haushalte, die bereits eine PV-Anlage mit Speicher besitzen, weil bei passender Windstärke die Speicher auch nachts aufgeladen werden können. Allgemein ist es bekanntlich so, dass mehr Wind in der kalten und sonnenarmen Jahreszeit weht. In den kälteren und dunkleren Monaten wird mehr Strom gebraucht. Aber auch für andere Haushalte, die sich in sonnenarmer Lage befinden, ist eine Mikrowindkraftlange zur Strom-Eigenproduktion interessant. Daraus folgt auch, dass anteilsmäßig viel mehr Strom im Haushalt selbst verbraucht wird als bei Strom PV-Anlagen und somit das öffentliche Stromnetz kaum belastet wird.

Die Produktion von Mikrowindkraftanlagen erfolgt seit vielen Jahren auch in Europa. Im Sinne der Versorgungssicherheit, Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit kann hier ein beinahe völlig autarker Windkraftstromkreislauf in Europa mit oberösterreichischer Unterstützung ausgebaut werden.

Die Kosten für die Errichtung von qualitativ hochwertigen, langlebigen, nachhaltigen und sicheren Windkraftanlagen belaufen sich auf einige tausend Euro. Deshalb ist hier eine öffentliche Förderung zur breitenwirksamen Installation dringend angeraten.

In Oberösterreich können derzeit Mikrowindkraftanlagen legal kaum betrieben werden, weil z.B. § 12 Oö. ELWOG 2006 Abstandbestimmungen enthält, die in den meisten Fällen den Betrieb einer Mikrowindkraftanlage am Hausdach verunmöglichen. Für eine zeitgemäße Anpassung dieser und anderer nötiger Bestimmungen beantragen die unterzeichneten Abgeordneten die Erstellung einer Regierungsvorlage.

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