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Spekulativen Leerstand verhindern – Wohnen leistbarer machen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen:

  1. Durch die Einführung einer wirksamen Leerstandsabgabe zusätzlichen Wohnraum auf den Markt zu bringen, um dadurch preisdämpfend auf Mieten zu wirken.
  2. Sollte der Bund das nicht selbst durchführen wollen, die nötige Zuständigkeit an die Länder zu übertragen, damit diese entsprechend wirksame Leerstandsabgaben selbst einheben können.

Begründung

Mieten steigen seit über einem Jahrzehnt (plus 52 Prozent innerhalb von 15 Jahren) in einem wesentlich höheren Ausmaß als die Reallöhne. Möglichkeiten zum Gegensteuern bestehen durch Mietzinsgrenzen, Wohnbauoffensiven sowie die Aktivierung von bestehendem Wohnraum, der seit einem längeren Zeitraum leer steht. Zu diesem Zweck soll eine wirksame Leerstandsabgabe eingeführt werden.

Das fordern auch die Arbeiterkammer und namhafte Wirtschaftsexpert:innen. Eine wirkungsvolle Leerstandabgabe, die insbesondere Eigentümer:innen mehrerer Wohnobjekte dazu motiviert, diese am Markt Wohnungssuchenden anzubieten, anstatt diese ausschließlich zum Zweck der Immobilienpreisspekulation zu horten. Die Mobilisierung der Immobilien würde sich preisdämpfend auf die Mieten auswirken. Die Einnahmen aus der Leerstandabgabe sollten den Gemeinden zu Gute kommen. In einer aktuellen Stellungnahme zum Thema Wohnungs-Leerstand an den Ausschuss führt das für Gemeindeorganisation zuständige Mitglied der Landesregierung aus, dass eine effektive Leerstandabgabe rechtlich möglich ist, wenn der Bund diese beschließt. Mit dieser Bundesresolution soll entsprechend der Argumentation des Mitglieds der Landesregierung eine solche Leerstandsabgabe in Wirkung gesetzt werden.

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