Parteiengesetz-Novelle braucht Beratung mit Praktiker:innen aus Transparenz-Senat
SPÖ gegen schwarzblaue Husch-Pfusch-Gesetzesbeschlüsse
In der jüngsten Landtagssitzung haben ÖVP und FPÖ einen Initiativantrag auf Änderung des Oö. Parteiengesetzes eingebracht, den sie heute ohne Unterausschussberatung im Ausschuss beschlossen haben. Kernpunkte sind eine Veröffentlichung der obligatorischen Rechenschaftsberichte der Parteien auf der Landeshomepage und die Möglichkeit des Oberösterreichischen Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats (Oö. UPTS), Sachverständige für seine Entscheidungen zu den Berichten der Parteien beizuziehen. „Wir erleben ein weiteres Beispiel, wo sich die Landhauskoalitionäre einer eingehenden Beratung einer Gesetzesmaterie durch den Oö. Landtag verweigern. Das hat leider absolut das Potenzial zum nächsten schwarzblauen Husch-Pfusch-Gesetz zu werden, welches bald darauf eine abermalige Novellierung braucht. Die SPÖ lehnt derartiges Durchpeitschen durch den Landtag ab! Eine Unterausschussberatung mit den Praktiker:innen des UPTS und das Berücksichtigen ihrer Anregungen ist unverzichtbar“, steht für SPÖ-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu fest.
Bericht des UPTS nicht berücksichtigt
Es ist bekannt, dass die Fachleute des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senats einen Bericht über ihre Arbeit und die Praktikabilität der oberösterreichischen Gesetzesregelungen erstellt und der Landesregierung zur Verfügung gestellt haben. „Dieser Bericht müsste in einem Unterausschuss des Landtags sachlich diskutiert werden, anstatt dass ÖVP und FPÖ den UPTS bevormunden und einen Schlusspunkt setzen, bevor überhaupt eine Debatte entstehen kann. Das ist unsachlich und unseriös von Schwarzblau – ohne Beratungen mit den Praktiker:innen zweifelhafte Fakten mit ihrer schwarzblauen Mehrheit zu schaffen“, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu.
Begriff der „Sachverständigen“ nicht näher definiert
Das beschlossene schwarzblaue Gesetz sieht vor, dass es dem UPTS in Zukunft freisteht, auch nichtamtliche Sachverständige für die Entscheidungsfindung beizuziehen, da amtliche Sachverständige derzeit für die betroffenen Materien nicht zu Verfügung stehen. „Es fehlt hier jegliche Definition, was solche nichtamtliche Sachverständige fachlich ausmacht. Dabei wird einmal mehr deutlich, dass eine gute Gesetzesnovelle eingehende Beratung mit den Praktiker:innen aus dem betreffenden Bereich einschließt. Für die SPÖ gilt ‚keine Gesetzesnovelle ohne vorherigen Unterausschuss‘ als Standard in der Landesgesetzgebung“, so SPÖ Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu, die insbesondere auf die Erfahrungen des zuletzt durchgedrückten Kinderbetreuungsgesetzes inklusive sofortiger Abänderungsnotwendigkeiten verweist.
Transparenz über Veröffentlichungspflichten der Parteien positiv
Grundsätzlich positiv sieht Engleitner-Neu die geplante Darstellung, ob die einzelnen Parteien ihre Vorlagepflichten ganz, teilweise, oder nicht erfüllen, auf der Landeshomepage. „Wir stehen für Transparenz und für sachliche Lösungen – was hier aber schnell beschlossen werden soll, wirkt unausgegoren“, kritisiert Engleitner-Neu.
Foto: Land OÖ