SP-Erfolg mit Landtagsinitiative für Aussetzung der unsozialen Pensionsaliquotierung
Mit starkem Signal aus OÖ Gerechtigkeit für zirka 40.000 Oberösterreicher:innen erreicht!
SPÖ-Klubvorsitzende Sabine Engleitner-Neu
In der letzten Landtagssitzung vom 9. März hat die SPÖ eine Bundesresolution eingebracht, welche die Abschaffung der Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung fordert und von allen Parteien außer den Neos mitunterstützt wurde. Dieser Einsatz für mehr Pensionsgerechtigkeit trägt nun Früchte, freut sich SPÖ-Klubvorsitzende und Sozialsprecherin Sabine Engleitner-Neu: „Ich bin froh und erleichtert, dass nach unserem starken Signal aus Oberösterreich die Bundesregierung nun doch einlenkt und die bisherige Praxis der Pensionsaliquotierung vor dem Hintergrund der Rekordinflation für zumindest die nächsten zwei Jahre aussetzt. Sie hätte Frauen die ohnehin im Schnitt geringere Pensionen haben, besonders betroffen. Zirka 40.000 Landsleute welche in den nächsten beiden Jahren in Pension gehen, können nun aufatmen“
Regelung in Zeiten einer Rekordinflation besonders fatal
Für die Inflationsanpassung der ersten Pension wird immer die Inflation von vor zwei Jahren herangezogen. Das bedeutet, dass für Pensionsanpassungen im Jahr 2024 die durchschnittliche Inflation des Jahres 2022 herangezogen wird. Insofern trifft die Aliquotierung all jene besonders hart, die 2023 in Pension gehen. „Obwohl die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung an sich immer unfair ist, so sind die Folgen gerade in Zeiten einer Rekordinflation von acht bis zehn Prozent besonders fatal“, so SPÖ-Klubvorsitzende Engleitner-Neu.
Bisherige Regelung traf Frauen besonders hart
Die stufenweise Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen bis auf 65 Jahre führt dazu, dass sich Pensionsantritte von Frauen ab 2024 in der zweiten Jahreshälfte konzentrieren. Zur Erklärung: Wer zwischen 1.1. und 1.6. geboren ist, kann ab 2024 erst ein halbes Jahr später und somit automatisch erst in der zweiten Jahreshälfte in Pension gehen. All jene die zwischen 2.6. und 31.12. geboren sind, können ohnehin erst in der zweiten Jahreshälfte in Pension gehen und arbeiten bereits länger.
Foto: Land OÖ