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Schwimmunterricht an Volksschulen: Gemeinden dürfen nicht auf Mehrkosten sitzenbleiben

10. März 2023

Schwimmunterricht an Volksschulen: Gemeinden dürfen nicht auf Mehrkosten sitzenbleiben

Land muss zusätzliche Gehälter übernehmen, bis mit Bund dauerhafte Finanzierungslösung steht!

SP-Bildungssprecherin Margreiter

Der Schwimmunterricht an den Pflichtschulen ist immens wichtig, damit möglichst alle Menschen diese lebensrettende Fähigkeit erlernen können. „Während an Mittelschulen eigene Sportlehrer:innen zur Verfügung stehen, ergibt sich an den Volksschulen mit ihrem Klassenlehrer:innensystem jedoch überwiegend die Problematik, dass keine Lehrperson für den Schwimmunterricht einer Klasse von einer anderen Klasse abgezogen werden kann. Es müssen daher außenstehende Sportlehrer:innen extra für die Schwimmeinheiten zugezogen und bezahlt werden. Aufgrund rechtlicher Unklarheiten kommen dabei zu guter Letzt unsere ohnehin schon stark belasteten Gemeinden zum finanziellen Handkuss“, weiß SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter von einem aktuellen Fall in Regau. Für die SPÖ steht daher fest, dass am Ende des Tages der Bund diese Kosten abdecken muss, da er auch den Lehrplan erstellt und eigentlich auch die Lehrer:innengehälter finanziert. Ein entsprechender Antrag wurde bereits am Donnerstag in den Landtag eingebracht.

Beispiel Regau zeigt auf wie Kosten bei Gemeinde hängen bleiben

An Volkschulen braucht es für die Schwimmeinheiten wegen des Klassenlehrer:innensystems externe Lehrkräfte, die auch für den entsprechenden Zeitaufwand vergütet werden müssen. Wie eine Eingabe der Gemeinde Regau an den Oö. Landtag von 10. Februar 2023 aufzeigt, ergeben sich in der dortigen Volksschule mit 4 Klassen und 79 Schüler:innen im heurigen Jahr beispielsweise Kosten im Umfang von 25 Euro pro Schüler:in und in Summe 1.975 Euro. „Obwohl der Bund die Lehrpläne erstellt, in denen Schwimmunterricht fixer Bestandteil ist, ist bisher nirgends geregelt wer, die anfallenden Zusatzkosten zu tragen hat. So bleiben die Gemeinden als Schulerhalter:innen über. Denn durch die ebenfalls festgeschriebene Schulgeldfreiheit ist ebenso ein Überwälzen auf die Eltern aus guten Gründen ausgeschlossen“, so Margreiter.

Land soll den Gemeinden die Kosten abnehmen bis mit dem Bund eine tragfähige Dauerlösung steht

Die SPÖ spricht sich für Verhandlungen mit dem Bund über eine dauerhafte Finanzierungsregelung betreffend die Extrakosten beim Schwimmunterricht aus. „Es ist der Bund, der alleinig die Lehrpläne erstellt und den Ländern die Gehälter der Pflichtschul-Lehrkräfte für das Unterrichten der vorgeschriebenen Inhalte ersetzt. So hat der Bund auch folgerichtig für etwaige Mehrkosten beim Schwimmunterricht aufzukommen. Die ohnehin finanziell schwer belasteten Gemeinden dürfen jedenfalls nicht überbleiben. Das Land soll deshalb solange diesen Aufwand ausgleichen, bis es mit dem Bund eine tragfähige Dauerlösung gefunden hat“, fordert Margreiter Landeshauptmann Stelzer und Bildungsreferentin Haberlander zum Handeln auf.

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