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Überprüfung der Strompreiserhöhung durch die Energie AG und allfällige automatische Rückzahlungen an Stromkund:innen

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, dass das Land als Mehrheitseigentümer der Energie AG auf diese einwirkt, damit die Energie AG die Überprüfung ihrer Strompreiserhöhungen vornimmt und dabei u.a. folgende Schritte umsetzt:

Begründung

Die Stromkennzeichnung – die Beschreibung aus welchen Energieträgern der verkaufte Strom erzeugt wurde – des Standardprodukts des Landesenergieversorgers Energie AG „Ökostrom Klassik“ weist laut Homepage 100 % erneuerbare Energieträger aus: 80 % Wasserkraft, 12 % Windenergie, 4 % Biomasse fest, 1 % Biogas und 3 % Photovoltaik.

Mit dem Auslaufen der Preisgarantie für Bestandskund:innen zum Jahreswechsel wurden die Strompreise von rund 10 Cent pro kWh auf rund 32 Cent angehoben. Aktuell kostet das Produkt „Ökostrom Klassik“ rund 35 Cent Arbeitspreis für Neukund:innen bei 12-monatiger Bindung ohne Kombiprodukt. Laut Strompreismonitor der E-Control ist die Energie AG im Jänner der drittteuerste Stromanbieter österreichweit unter 13 verglichenen regionalen Anbietern. Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines Haushalts berechnet mit 3500 kWh kostet bei der Energie AG jetzt € 1.557. Vor einem Jahr kosteten 3500 kWh bei der Energie AG noch € 775. Das ist mehr als eine Verdoppelung des Preises. Die Energie AG machte mit der Daseinsvorsorge im Geschäftsjahr 2021/22 rund € 80 Mio Gewinn.

Das Handelsgericht Wien hat vor wenigen Wochen die Preiserhöhung des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 für rechtswidrig erklärt. Dieser hatte seine Tariferhöhung mit der Preisexplosion an der Strombörse begründet. Energieversorgungsunternehmen, die selbst so viel Strom etwa aus günstiger Wasserkraft herstellen, können ihre Preiserhöhung nicht ohne Weiteres mit den teuren Börsenpreisen rechtfertigen, zu denen sie Teile des fehlenden Stroms zukaufen, urteilte sinngemäß das Gericht.

Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, warum Stromkonzerne wie die Energie AG oder auch der teilstaatliche Verbund, die selbst mit ihren Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen günstigen Strom herstellen, daraus rein als solche gekennzeichnete erneuerbare Strompakte an Kund:innen verkaufen, sich bei Preisanpassungen überwiegend auf Börsenpreise berufen, die im Vorjahr hauptsächlich aufgrund der teuren nicht erneuerbaren Produktion aus Gaskraftwerken explodiert sind. In der jetzigen Hochpreisephase, wo sich viele Menschen kaum mehr das tägliche Leben leisten können, darf deren bedrückende und beengte finanzielle Situation nicht auch noch durch zusätzliche Gewinne auf ihren Stromkonsum verschlimmert werden.

Ein fairer Strompreis soll ausschließlich die sachlich und betriebswirtschaftlich notwendigen Kosten für eine abgesicherte Stromerzeugung und Stromlieferung der angegebenen Energieträger beinhalten. Die Stromversorgung ist ein Teil der Daseinsvorsorge und soll allen Menschen nach ihren Bedürfnissen kostengünstigst zur Verfügung stehen – vergleichbar mit Wohnungen im gemeinnützigen Wohnbau.

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