Notwendige Reparaturen für die gerechte Wertsicherung der Pensionen
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen
- die Aliquotierung der 1. Pensionsanpassung rückwirkend ab 1.1.2022 abzuschaffen
- und die Pensionskontogutschriften jeweils entsprechend einer Schutzklausel jedenfalls gemäß der Jahresinflation der beiden dem Pensionsantritt vorangehenden Jahre aufzuwerten,
um langfristige und schwerwiegende finanzielle Nachteile in der Pension für zehntausende Oberösterreicher:innen zu verhindern.
Begründung
Die meisten Arbeitnehmer:innen können es sich nicht aussuchen, wann sie in Pension gehen. Wenn sie Glück haben, können sie bis zum Erreichen der gesetzlichen Alterspension in Beschäftigung bleiben. Für diese Personen hängt es in Zukunft vom Geburtstag ab, ob sie einen lebenslangen Verlust ihrer Pension hinnehmen müssen, denn Türkis/Grün hat die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung eingeführt. Damit hängt es vom Pensionsstichtag ab, wie viel Pensionsanpassung man im nächsten Jahr bekommt. Hat man das Glück mit Jänner eines Jahres in Pension zu gehen, bekommt man im nächsten Jahr die volle Anpassung, mit Juli nur mehr die Hälfte und mit November oder Dezember gar keine Anpassung mehr. Wenn die Inflation sich zwischen Null und zwei Prozent bewegt, mag man das weniger spüren. Doch gerade jetzt in der Krise wirkt sich die Minder- oder gar Nichtanpassung stark aus und zwar bis ans Lebensende. Bei der Pensionsanpassung zieht man die Inflation von Mitte des Vorvorjahres bis Mitte des Vorjahres heran. Das heißt: Man weiß schon jetzt, dass die Anpassung 2024 zwischen 8 und 10 Prozent liegen wird. Wer also erst im Herbst oder Winter in Pension geht, fällt um diese Anpassung fast oder gänzlich um. Dieser Verlust bleibt und summiert sich über die gesamte Bezugsdauer. Je höher die Pensionsanpassung ist, desto größer die Ungerechtigkeit – im Jahr 2024 führt das dazu, dass Menschen, die ab November oder Dezember 2023 ihre Pension erstmals antreten, wahrscheinlich eine dauerhafte Pensionskürzung in der Höhe von rund acht Prozent in Kauf nehmen müssen. Daraus kann ein gewaltiger finanzieller Nachteil entstehen: Bei einer Bruttopension von 1.600 Euro würde der Verlust in 20 Jahren beispielsweise satte 35.000 Euro ergeben. Auch die Zahl der Betroffenen ist nicht klein: Pro Jahr gehen in Österreich rund 100.000 Menschen neu in Pension, 90.000 davon nicht im Jänner – sie hätten von der aliquoten Pensionsanpassung finanzielle Nachteile. Bereits heuer erleiden Pensionist:innen durch die Aliquotierung einen erheblichen Nachteil. Nicht nur, dass die Anpassung 2023 nur einen Teil der tatsächlichen Inflation abgegolten hat, wurde diese durch die Aliquotierung weiter gekürzt. Zwar wurde die Regelung für heuer etwas abgemildert, sodass zumindest die halbe Pensionsanpassung gewährt wird, es macht aber einen Unterschied, ob man 5,8 Prozent oder nur 2,9 Prozent Anpassung in Zeiten einer Inflation zwischen 8 und 10 Prozent erhält. Und zusätzlich bedeutet die Regelung eben einen lebenslangen Pensionsverlust. Ein weiterer besonderer Aspekt entsteht nunmehr durch die Anhebung des Frauenpensionsalters. Für die nächsten 10 Jahre, beginnend mit 2024, werden durch die halbjährliche Erhöhung des Antrittsalters um ein halbes Jahr, die Pensionsantritte für Frauen vorwiegend in die zweite Jahreshälfte fallen. Damit werden ihre Pensionen automatisch durch die Aliquotierung gekürzt. Bei den ohnehin relativ niedrigen Frauenpensionen ist diese Auswirkung eine weitere Benachteiligung. Damit nicht ein einziger Jahrgang von Neupensionist:innen benachteiligt ist, nämlich jener mit Pensionsantritt im Jahr 2022, soll die Aliquotierung rückwirkend aufgehoben werden.
Auch die Volksanwaltschaft warnt, dass die Aliquotierung nicht nur einzelnen Pensionistinnen und Pensionisten viel Geld kostet, sondern zusätzlich auch das Pensionssystem belastet. So stellt die Aliquotierung einen Anreiz dar, früher – idealerweise im Jänner – in Pension zu gehen, um dadurch die volle Erhöhung zu bekommen. Das ist auch aus Sicht des aktuell bestehenden Fachkräftemangels kontraproduktiv.
Die Arbeiterkammer hat bereits aufgezeigt, dass die derzeitige Regelung der Aufwertung der Pensionskontogutschriften bei dieser hohen Teuerung einen hohen Verlust für Neupensionist:innen bringt. Die seit Beginn der Erwerbstätigkeit auf dem Pensionskonto liegenden Gutschriften werden jährlich aufgewertet. Dies geschieht in der Regel mit der durchschnittlichen Erhöhung der Bruttolöhne. Doch das passiert nach geltender Gesetzeslage mit Zeitverzögerung von 2 bis 3 Jahren. Wer heuer in Pension geht, erhält also eine Aufwertung um 3,1 %, der Wert entspricht den Lohnsteigerungen aus 2019/20. Da aber wegen der hohen Inflation die Lohnabschlüsse heuer bei 7-8 % lagen, ist das viel zu wenig. Erst bei Pensionsantritten ab 2026 wird die Teuerung voll eingerechnet. Alle, die vorher in den Ruhestand gehen, verlieren viel Geld. Die Arbeiterkammer hat errechnet, dass Personen, die 2023 in den Ruhestand treten, eine um 5,3 % niedrigere Pension erwartet, bei Pensionsantritt mit Beginn 2024 sind es gar 7,8 %. Bei einem Pensionsanspruch von 2000 € beträgt die Kürzung mit Antritt heuer 90 Euro im Monat, mit Antritt 2024 sind es 160 €. Wenn man noch 20 Jahre lebt, summiert sich das auf einen Verlust von 25.000 – 45.000 Euro. Nachdem rund 100.000 Personen pro Jahr ihre Pension antreten, sind bis 2026 rund 300.000 Menschen durch diese Berechnung von hohen lebenslangen Pensionskürzungen betroffen. Deshalb ist eine Inflations-Schutzklausel über den Zeitraum der beiden dem Pensionsantritt vorangehenden Jahre nötig, um eine sachlich gerechte Aufwertung des angesammelten Pensionskapitals zu gewährleisten.