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Wärmepreisdeckel für Oberösterreich

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, angesichts der massiv gestiegenen Heizkosten, Maßnahmen zur Entlastung von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen umzusetzen, damit das Heizen für Oberösterreicher:innen leistbar bleibt. Insbesondere soll dafür seitens des Landes ein Wärmepreisdeckel für Heizkosten eingeführt werden.

Begründung

Viele oberösterreichische Haushalte kämpfen derzeit mit ihren monatlichen Kosten aufgrund der massiven Teuerung. Im Dezember 2022 lag die Inflationsrate bei satten 10,2 Prozent. Größter Treiber für die Inflation sind die Preise für Wohnung, Wasser und Energie: Hier stiegen die Preise durchschnittlich um 15,6%. Für viele Haushalte werden diese enormen Kostensteigerungen für Energie erst jetzt mit Jahresbeginn richtig spürbar. So erhöhte die Energie AG die Preise für Bestandskunden etwa mit Jahresbeginn. Preissteigerungen beim Strom werden durch die Stromkostenbremse des Bundes zumindest teilweise abgefedert, doch bei den Gaskosten ergeben sich für einen Durchschnittshaushalt mit 15.000 kWh Verbrauch laut Homepage der Energie AG Mehrkosten von rund 127 Euro brutto pro Monat. Manche Menschen berichten gar von monatlichen Vorschreibungen, die sich vervierfacht haben.

Solche Kostensteigerungen sind für Menschen mit niedrigem Einkommen existenzgefährdend und auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen sind diese nicht mehr tragbar. Die Oö. Landesregierung wird daher dringend aufgefordert, ergänzend zur Stromkostenbremse des Bundes im Bereich der Heizkosten endlich selbst tätig zu werden. Die bisher gesetzten Maßnahmen, vor allem die Erhöhung des Heizkostenzuschusses auf einmalig 200 Euro im Jahr, reichen angesichts der oben genannten monatlichen Mehrkosten bei Weitem nicht aus. Zudem benötigen auch Haushalte mit mittlerem Einkommen, die keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss haben, in der aktuellen Situation Unterstützung.

Die unterzeichneten Abgeordneten schlagen daher vor, einen Wärmepreisdeckel nach burgenländischem Vorbild als auch Rabatte beim landeseigenen Energieversorger einzuführen, wie das im Burgenland passiert. Seit 1. Jänner 2023 können Burgenländer:innen beim Land um den Wärmepreisdeckel ansuchen. Dabei federt das Land Burgenland jene Kosten ab, die über den – gestaffelt nach den Netto-Jahreshaushaltseinkommen – zumutbaren Wärmekosten des jeweiligen Haushalts liegen. Für Heizkostenzuschussbezieher:innen werden die zumutbaren Wärmekosten etwa mit 3% des Jahreshaushaltsnettoeinkommen festgelegt, bei einem Jahresnettoeinkommen bis 33.000 Euro sind es 4%, bis 43.000 Euro 5% und bis zu einem Einkommen von 63.000 Euro  liegen die zumutbaren Kosten bei 6% des Jahresnettoeinkommens. Wärmekosten, die über diese Zumutbarkeitsgrenze hinausgehen, werden in Höhe von maximal 2.000 Euro pro Haushalt und Jahr vom Klima- und Sozialfonds des Landes Burgenland übernommen, begrenzt mit 90% des Vorjahresverbrauchs, um einen Anreiz fürs Energiesparen zu schaffen. Förderempfänger:innen mit Öl- und Gasheizung müssen zudem eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um festzustellen, ob ein Umstieg auf ein nachhaltiges Heizsystem zumutbar ist. Finanziert wird der Wärmepreisdeckel im Burgenland zum Teil auch die Dividende des landeseigenen Energieversorgers. Auch in Oberösterreich sollen die 28 Millionen Euro, die von der Energie AG fürs laufende Geschäftsjahr ans Land Oberösterreich ausgeschüttet werden, zur Finanzierung eines Wärmepreisdeckels beitragen und somit zu den Menschen zurückfließen. Zudem stehen für Maßnahmen zur Abfederung der Heizkosten rund 80 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung, die das Land hier einsetzen kann.

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