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Kein Ende der dubiosen GESPAG-Protokollaffäre: SPÖ drängt jetzt mit Anfrage auf Aufklärung

17. Januar 2019

Kein Ende der dubiosen GESPAG-Protokollaffäre: SPÖ drängt jetzt mit Anfrage auf Aufklärung

In der heutigen Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses war auf Drängen von SPÖ-Gesundheitssprecher Peter Binder der Vorsitzende des GESPAG-Aufsichtsrats Dr. Mittendorfer als Auskunftsperson zur „Protokollaffäre“ eingeladen. Die wesentlichen politischen Fragen zu dieser dubiosen Affäre um Doppelprotokolle und unterschiedliche Informationsketten im öffentlichen Krankenhausträger bleiben jedoch ungeklärt. „Es ist schon mehr als eigenartig, wenn sich zwei Vorstandsdirektoren im Land mit Rechtsgutachten bekämpfen“, so Binder. Die im Ausschuss gegebene Antwort, dass alles ganz anders ist und es deshalb kein Problem gäbe, erscheint Binder nur begrenzt glaubwürdig. „Meine konkreten Nachfragen wurden nicht zugelassen. Deshalb werde ich jetzt mit einer schriftlichen Anfrage auf Transparenz drängen“, kündigt der SPÖ-Gesundheitssprecher an.

Entscheidende Fragen nicht zugelassen!

SPÖ-Gesundheitssprecher Binder

Doppelte Protokolle in GESPAG über Jahre hinweg „Praxis“

Einige wenige Erkenntnisse hat die heutige Befragung ergeben. Diese werfen allerdings Folgefragen auf, die offen blieben. So habe es über Jahre hinweg unterschiedliche Protokollfassungen – eine Lang- und eine Kurzfassung – gegeben. Nicht einmal der Aufsichtsratsvorsitzende habe von dieser Praxis erfahren, obwohl er Empfänger von einer der Protokollvarianten war. Erst durch die mediale Aufmerksamkeit sei das bekannt geworden. „Ob und warum hier relevante Personal-Informationen nicht an den Aufsichtsrat weitergegeben wurden, wurde im Ausschuss nicht beantwortet. Die Motivation dieser Nicht-Information ist aber in einer öffentlichen Einrichtung von großer Bedeutung. Gerade in Personalfragen ist die Transparenz der Prozesse bedeutend“, so Binder.

Ging Rechtsgutachten von falschen Tatsachen aus?

Angeblich sei das medial vielfach zitierte Rechtsgutachten (wonach die doppelte Protokollführung den Sachverhalt der Täuschung erfüllen würde) von falschen Tatsachen ausgegangen – wurde heute im Ausschuss behauptet. „Wir können den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung nicht prüfen, weil wir weder das Gutachten noch die ergänzende Stellungnahme des Verfassers dazu erhalten haben“, zeigt Binder auf.

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