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SPÖ tritt im Landtagsausschuss gegen Nachteile für OÖ-Jugendliche bei Ausgehzeiten ein

22. November 2018

SPÖ tritt im Landtagsausschuss gegen Nachteile für OÖ-Jugendliche bei Ausgehzeiten ein

 

Am 20. April 2018 haben sich die Landesjugendreferenten bei einer Länderkonferenz auf einheitliche Ausgehzeiten beim Jugendschutz geeinigt. Nur Oberösterreichs zuständiger Landesrat Podgorschek hat diese Sitzung geschwänzt und will jetzt gemeinsam mit Landeshauptmann Stelzer einen Alleingang machen. Unter-14-Jährige sollen demnach in Oberösterreich nicht bis 23 sondern nur bis 22 Uhr und Unter-16-Jährige nicht bis 1 Uhr früh sondern bis Mitternacht ausbleiben dürfen. SPÖ-Familiensprecherin Petra Müllner tritt hingegen für die einheitliche Lösung ein: „Es ist ungerecht, dass Jugendliche in Oberösterreich gestraft werden, wenn sie gleich lange ausbleiben wie gleich alte Jugendliche in Salzburg oder Niederösterreich. Oberösterreichs Jugendliche dürfen nicht zu Jugendlichen 2. Klasse werden!“

 

Bin für bundeseinheitliche Lösung.

SPÖ-Familiensprecherin Müllner

 

Experten lehnen Oberösterreich-Alleingang ab

Die einheitliche Lösung aller Bundesländer wurde auch von den Fachleuten, die bei den Beratungen des oberösterreichischen Jugendschutzgesetzes eingeladen waren, befürwortet. Die Bundesjugendvertretung hat klargestellt, dass sie strengere Regeln für oberösterreichische Jugendliche ablehnt. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft betonte, dass der Länderkompromiss ein tragfähiges Fundament sei, das ohnehin nur die Basis für Vereinbarungen über Ausgehzeiten zwischen den Jugendlichen und ihren Eltern darstelle. Längere Ausgehzeiten als im Gesetz dürfen Eltern ihren Jugendlichen hingegen nicht erlauben – deshalb werden oberösterreichische Familien durch das schwarzblaue Jugendschutzgesetz entsprechend bevormundet.

 

FPÖ-Podgorschek schwänzt Sitzung und torpediert Einigung

„Erst nicht mit den anderen reden und dann die gemeinsame Lösung untergraben – dieses Verhalten von Landesrat Podgorschek geht gar nicht. Wenn er ernsthaft der Meinung ist, dass seine Lösung besser ist als die aller anderen, dann hätte er zumindest versuchen müssen, die anderen Bundesländer zu überzeugen“, kritisiert Müllner.

 

Das neue Jugendschutzgesetz wird voraussichtlich ab 1. März 2019 in Kraft treten. Es umfasst neben den genannten Ausgehzeiten unter anderem auch ein Rauchverbot für Jugendliche unter 18 Jahren.

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