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Lehren aus St. Wolfgang ziehen – Für unabhängige Gemeindeaufsicht in OÖ

25. Juni 2018

Lehren aus St. Wolfgang ziehen – Für unabhängige Gemeindeaufsicht in OÖ

 

Zensur-Skandal um Gemeindeprüfberichte
nicht aufgearbeitet sondern zugedeckt

 Der Skandal um manipulierte Gemeindeaufsichtsberichte – stets zum Vorteil der ÖVP-Bürgermeister – beschäftigt die Landespolitik seit eineinhalb Jahren. Obwohl der Landesrechnungshof zahlreiche nachträgliche Manipulationen der Gemeindeaufsichtsberichte als „nicht nachvollziehbar“ eingestuft hat, haben ÖVP und FPÖ eine notwendige Untersuchungskommission zum Thema bisher immer blockiert.

 

„Die Aufarbeitung des Skandals war damit nicht möglich. Selbst bei der Behandlung des Landesrechnungshofberichts im Kontrollausschuss verhinderten ÖVP und FPÖ, dass Licht ins Dunkel gebracht werden konnte“, kritisiert SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer.

 

So wurde die Aufklärung verhindert:

 

„Ohne Untersuchungskommission konnten wir nur auf die Fassade des Zensurskandals in der Gemeindeaufsicht blicken. Rohdaten und die Ladung involvierter Personen wurden verweigert, um die vorbereitete Inszenierung der ÖVP nicht zu gefährden. Die demokratiepolitischen Mängel in Oberösterreich – dass eine Untersuchungskommission nur mit Mehrheitsbeschluss eingerichtet werden kann – spielen Stelzer dabei in die Karten“, zeigt SPÖ-Chefin Birgit Gerstorfer auf.

 

Prüfer aus ÖVP-Umklammerung befreien:
Für unabhängige Gemeindeprüfung NEU

Der parteipolitische Einfluss der ÖVP-Regierungsmitglieder und der ÖVP-Bürgermeister auf die Gemeindeaufsichtsberichte ist sowohl in der Organisation der Gemeindeprüfung wie im informellen vorauseilenden Gehorsam begründet. Das belegt etwa die im Kontrollausschuss getätigte Aussage eines hohen Landesvertreters, wonach Prüfer vor ÖVP-Landesregierungsmitgliedern geschützt werden mussten – und deshalb Passagen aus Prüfberichten gestrichen wurden, die den Zorn der ÖVP-Landesregierungsmitglieder erweckt hätten.

 

Birgit Gerstorfer: Wir fordern daher folgende Prämissen für ein funktionierendes Modell der Gemeindeprüfung:

 

SPÖ-Klubvorsitzender Makor stellt klar: „Podgorschek-ÖVP-Modell greift ins Leere!“

Das von Landesrat Podgorschek und Landesamtsdirektor Watzl öffentlich vorgestellte Konzept zur Gemeindeprüfung NEU greift ins Leere. Es sichert keine Unabhängigkeit der Gemeindeprüferinnen und Gemeindeprüfer. Es gibt keine Weisungsfreiheit. Die zusätzliche Organisation der Landes-GemeindeprüferInnen bei den Bezirkshauptleuten droht, die informellen Einflüsse und den vorauseilenden Gehorsam sogar zu stärken. „Die Zeiten, in denen kritische Passagen auf Zuruf von Politikern geändert werden, müssen endlich der Vergangenheit angehören. Deshalb gilt es, die Gemeindeaufsicht so zu organisieren, wie das auch der Landesrechnungshof empfiehlt – unabhängig und frei von parteipolitischen Einflüssen“, fordert SPÖ-Klubvorsitzender Makor.

 

SPÖ zeigt Weg zu unabhängiger Gemeindeprüfung

Als Instrumente der Gemeindeaufsicht sind bundesverfassungsgesetzlich ein Informations- und Inspektionsrecht, die Gebarungskontrolle, eine Rechtmäßigkeitskontrolle von Verordnungen, die Auflösung des Gemeinderates, die Ersatzvornahme und ein Genehmigungsvorbehalt normiert. Dieser Katalog ist weder abschließend, noch muss er in allen Punkten ausgeschöpft werden.

 

Damit die Aufsichtsrechte effizient ausgeübt werden können, müssen diese organisatorisch von der Direktion Inneres und Kommunales (IKD), deren primäre Aufgabe die Begleitung und Unterstützung der Gemeinden ist, getrennt werden. Ansonsten käme es zur absurden Situation – wie das jetzt auch der Fall ist – dass die IKD im Rahmen der Gemeindeaufsicht zu einem relevanten Teil die eigene Begleitung und Unterstützung der Gemeinden zu prüfen hat.

Die Objektivität einer derartigen „Selbstprüfung“ ist naturgemäß stark eingeschränkt. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Hauptaufgaben der Direktion für Inneres und Kommunales von den Aufgaben der Gemeindeaufsicht zu trennen. Das wäre unter den gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten wie folgt machbar:

 

Neuer Gemeindekontrolldienst gewährleistet unabhängige Prüfungen

 

Im Rahmen des Bundesverfassungsgesetzes und der bestehenden landesgesetzlichen Regelungen sind folgende Maßnahmen durchsetzbar:

 

  1. Die Aufgabengruppen der IKD werden um eine neue Aufgabengruppe mit der Bezeichnung „Gemeindekontrolldienst“ erweitert.
  2. Alle bereits derzeitig mit der Gemeindeprüfung befassten Mitarbeiter der IKD (und der Bezirkshauptmannschaften) werden für die Dauer ihrer Prüftätigkeit der neuen Aufgabengruppe „Gemeindekontrolldienst“ dienstzugeteilt. Eine Mindestzuteilungszeit zur Abteilung Gemeindekontrolldienst ist zu normieren. Während dieser Zuteilung dürfen sie ausschließlich nur mit Prüftätigkeiten befasst werden.
  3. Die Rahmenbedingungen des „Gemeindekontrolldienstes“ können wie jene Regelungen, die bereits in den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr mit § 39 des jeweiligen Stadtstatutes Anwendung finden, weitreichend für die neue Abteilung übernommen werden.
  4. Die Verfassungsbestimmung in den Stadtstatuten, wonach die/der Leiter/in des Kontrollamtes (Stadtrechnungshof) bei der Ausübung seiner Aufgaben als Kontrollorgan betreffend Inhalt und Umfang seiner Feststellungen an keine Weisungen gebunden ist, wäre auch auf die/den Leiter/in und die MitarbeiterInnen der neu zu schaffenden Aufgabengruppe „Gemeindekontrolldienst“ zu übertragen und landesgesetzlich festzulegen.
  5. Disziplinärer Vorgesetzter könnte – aufgrund der fachlich gewährleisteten Weisungsfreiheit – der Leiter der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) bleiben.

 

Aufsichtsbeschwerden aufwerten und volle Information an Gemeindeaufsicht

 

  1. Auskunftspflicht zur Klärung eines Sachverhalts nutzen: Durch das obligatorische Aufsichtsmittel der Auskunftspflicht ergibt sich eine weitreichende Möglichkeit, die Klärung des strittigen Sachverhaltes herbeizuführen, selbst wenn der Einschreiter im Verfahren mangels persönlicher Betroffenheit rechtlich keine Möglichkeit (keine Parteistellung) auf Akteneinsicht hat.
  2. Beschwerdeführer/in über Verfahrensstand informieren: Der Einschreiter muss persönlich das Recht erhalten, dass er über den Fortgang und das inhaltliche Ergebnis der Aufsichtsbeschwerde informiert wird. Insgesamt gehört die Aufsichtsbeschwerde gesetzlich genau geregelt, wie das auch in anderen Bundesländern (bspw. in Salzburg, Tirol, Steiermark und Burgenland) in unterschiedlichen Ausprägungen der Fall ist. Oberösterreich hat hier entsprechenden Aufholbedarf.
  3. IKD bleibt zuständig, Gemeindeaufsicht informieren: Aufsichtsbeschwerden sollten grundsätzlich von der Direktion Inneres und Kommunales (IKD) behandelt werden. Allerdings muss in den Regeln zur Gemeindeprüfung NEU auch die Pflicht enthalten sein, dass der unabhängige Gemeindekontrolldienst bereits über das Vorliegen einer Aufsichtsbeschwerde und deren Ausgang rechtzeitig und vollinhaltlich informiert wird.
  4. Auch Gemeinderat einbeziehen: Der Gemeinderat der betroffenen Gemeinde muss Bescheid bekommen, dass eine Beschwerde gegen die Gemeinde vorliegt, und über das abschließende Ergebnis des Verfahrens vollinhaltlich informiert werden.
  5. 3-Monatsfrist für zeitnahe Klärung normieren: Die Frist für die Behandlung einer Aufsichtsbeschwerde sollte drei Monate betragen. Auch die Bezirkshauptmannschaften bzw. die Landesregierung sind vollinhaltlich vom Ergebnis der Aufsichtsbeschwerde zu informieren.

 

„Aufsichtsbeschwerden sind für Bürgerinnen und Bürger sowie Nicht-Bürgermeister-Fraktionen oft die einzige strukturierte Form, um Missstände gegenüber dem Land zu kommunizieren. Weil es aber in Oberösterreich keine strukturierte Form der Abarbeitung von Aufsichtsbeschwerden gibt, wissen weder die Beschwerdeführer noch die Öffentlichkeit über allfällige Aktivitäten des Landes Bescheid. Deshalb treten wir für die Aufwertung der Aufsichtsbeschwerde ein, um den Rechtsschutz zu stärken und aufgezeigte Missstände möglichst rasch abzustellen“, begründet Klubvorsitzender Christian Makor die Forderung der SPÖ.

 

Unterausschuss Gemeindeaufsicht am 27. Juni für transparente und unabhängige Neuregelung nutzen

Der nächste Unterausschuss zur Gemeindeprüfung NEU findet am 27. Juni 2018 um 13:30 Uhr statt. Dort ist geplant, das von Landesrat Podgorschek und Landesamtsdirektor Watzl zuletzt vorgestellte Modell zu diskutieren. „Wir haben unsere Verbesserungsvorschläge zum ÖVP/FPÖ-Modell bewusst schon vor der Sitzung öffentlich präsentiert, damit unsere sachlichen Bedenken in die Diskussion mit einfließen können. Es muss das gemeinsame Ziel sein, eine wirksame Gemeindeaufsicht für Oberösterreich zu schaffen, die gegen parteipolitische Einflüsse und Zurufe immun ist. Gefälligkeits-Berichte und nicht nachvollziehbare Einflussnahmen müssen der Vergangenheit angehören“, fordert Makor.

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