Zentrale Forderungen von SPÖ und GRÜNE zur vollen Aufklärung der Manipulation von Gemeindeaufsichtsberichten
Manipulationsskandal um Gemeindeaufsichtsberichte aufklären:
„Das Land übt die Aufsicht über die Gemeinden dahingehend aus, dass diese die Gesetze und Verordnungen nicht verletzen, ihren eigenen Wirkungsbereich nicht überschreiten und ihre Aufgaben erfüllen.“ (vgl. § 97 (1) Oö. GemO 1990)
Offenbar gibt es zum § 97 (1) Oö. GemO 1990 eine ganz spezielle Lesart, die im Bereich der Gemeindeaufsicht des Landes dazu geführt hat, dass nachgewiesenermaßen eine ganze Reihe von offiziellen Gemeindeaufsichtsberichten des Landes Oberösterreich zum einseitigen parteipolitischen Vorteil der dortigen ÖVP-Bürgermeister manipuliert wurden. Für alle beteiligten Personen gilt die Unschuldsvermutung. Ein Strafverfahren bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist in diesem Zusammenhang anhängig. Auch das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ermittelt in der Marktgemeinde St. Wolfgang und beim Amt der Oö. Landesregierung.
Die Manipulationen von Berichten stehen außer Streit – aber wer ist verantwortlich?
Zur Klärung dieser Fragen haben SPÖ und GRÜNE einen Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission nach § 51 Oö. Landtagsgeschäftsordnung gestellt. Dieser wird am 14. Februar 2018 in einer Sonder-Kontrollausschusssitzung behandelt. Ebenfalls behandelt wird in dieser Sitzung der bereits vom Landesrechnungshof erstellte Sonderprüfungsbericht zum Thema „System der Gemeindeaufsicht“. Im Zuge des Kontrollausschusses soll geklärt werden, ob weitere Prüfungen des Landesrechnungshofs notwendig sind und/oder eine Untersuchungskommission des Landtags einberufen wird. Für SPÖ und GRÜNE ist klar, dass eine Untersuchungskommission notwendig und richtig ist, damit die Ursachen der Manipulationen und insbesondere die politische Verantwortung geklärt werden können. Aufgrund der viel umfassenderen Kompetenzen (z.B. Akteneinsicht, Wahrheitspflicht) ist eine Untersuchungskommission zur Klärung von Missständen in der Landesverwaltung berufen. Der Kontrollausschuss kann hingegen bloße Vorfragen für die Untersuchungskommission klären. Damit zumindest die relevanten Vorfragen geklärt werden können, müssen in der Kontrollausschusssitzung am 14.2. (mit Fortsetzung gegebenenfalls am 15.2. im Anschluss an die Ausschussrunde des Landtags) folgende 3 zentrale Forderungen erfüllt werden.
SPÖ und GRÜNE fordern volle Aufklärung durch Auskunftspersonen
Zur Klärung der relevanten Vorfragen für die Untersuchungskommission im Kontrollausschuss sollen über den Landesrechnungshof hinausgehend auch die zuständigen Regierungsmitglieder, die Landesamtsdirektion und die Personaldirektion eingeladen werden. Betreffend die IKD Gemeindeaufsicht treten SPÖ und GRÜNE dafür ein, auch jene GemeindeprüferInnen den Beratungen beizuziehen, die mit den Prüfungen der im LRH aufgezeigten Gemeinden beauftragt waren. Ebenso ist es aus unserer Sicht notwendig, dass der ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde St. Wolfgang, Herr Hannes Peinsteiner, an der Sitzung teilnimmt.
Betroffene Regierungsmitglieder müssen kommen
- Landesrat KommRat Elmar Podgorschek (zuständig für Gemeindeaufsicht)
- Landesrat Max Hiegelsberger (zuständig für geprüfte Gemeinden)
Landesamtsdirektion ist notwendig
- Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl (hauptverantwortlich für Amt der Oö. LReg.)
Personaldirektion wird gebraucht
- Direktor Mag. Helmut Ilk (Personal- und Disziplinarangelegenheiten)
IKD – GemeindeprüferInnen sind hochrelevant
- Direktor Dr. Michael Gugler (Leiter der Direktion)
- Maga Marion Haas (Leiterin Gruppe Gemeindeaufsicht)
- Oskar Neuhauser – Neu (Gemeindeprüfer, BH Gmunden)
- Andrea Preinfalk – Pr (Gemeindeprüferin, IKD)
- Robert Pürmayr – Pür (Gemeindeprüfer, IKD)
- Ing. Georg Wagner – Wg (Gemeindeprüfer, IKD)
- Mag. Johann Weinberger – Wei (Gemeindeprüfer, BH Freistadt)
- Johann Willnauer – Wj (Gemeindeprüfer, IKD)
- Walter Wittinghofer – Wit (Gemeindeprüfer, Direktion Umwelt- und Wasserwirtschaft)
Prüfung Stadtgemeinde Freistadt (2014): Wit, Wj, Wei
Prüfung Marktgemeinde St. Wolfgang (2015): Wit, Neu
Prüfung Marktgemeinde Kefermarkt (2014): Wj, Wit, Pür
Prüfung Marktgemeinde Pichl bei Wels (2009): Prüfer noch unbekannt,
Prüfung Gemeinde Hohenzell (2016): Pr
Prüfung Stadtgemeinde Grein (2014/2015): Wg/Pr
Prüfung Marktgemeinde Bad Kreuzen (2005): Prüfer noch unbekannt,
Gemeinde St. Wolfgang steht im Zentrum
- Hannes Peinsteiner (Bgm. a.D.)
Wenn ÖVP und FPÖ schon die Einladung der obigen Auskunftspersonen blockieren, dann mangelt es offenbar an der grundsätzlichen Bereitschaft, den Skandal um manipulierte Gemeindeaufsichtsberichte – jeweils zugunsten der ÖVP – aufzuklären. „Für die Gemeindeaufsicht hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht eine Vielzahl an Manipulationen belegt, deren politische Verantwortung dringend geklärt werden muss – anders ist das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit der ÖVP-geführten Landesregierung nicht wieder zurückzugewinnen“, sind Buchmayr und Makor einig.
SPÖ und GRÜNE fordern volle Aufklärung durch Offenlegung der Streichungsprotokolle
„Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten ein Interesse daran haben, ihr Handeln im Manipulationsskandal möglichst sachlich zu erklären. Ein sinnvoller Weg zu einer verständlichen Erklärung ist die Offenlegung aller Fakten – insbesondere der hochrelevanten Ursachen für die Vielfalt an Berichtsversionen und die Hintergründe der jeweiligen Streichungen“, sind sich Makor und Buchmayr einig. Aus diesem Grund sollen die Hintergründe für die Streichungen vom Amt der Landesregierung öffentlich gemacht werden – jeweils mit einer inhaltlichen Begründung und dem konkreten, verantwortlichen Auftraggeber. Die Streichungsprotokolle sind sowohl in den vom Landesrechnungshof geprüften Fällen, wie auch in den relevanten, öffentlich aufgezeigten Fällen (z.B. Gmunden, Grieskirchen, Schenkenfelden) vorzulegen.
Der Landesrechnungshof hat in seiner Prüfung konkret einige Belege genannt und dabei zum Teil auch die für ihn verfügbare Erstversion des Prüfers und die manipulierte Endversion angeführt. Um die Nachvollziehbarkeit und die politische Verantwortung eindeutig zuordnen zu können, muss der Kontrollausschuss – und in der Folge die Untersuchungskommission – sämtlichen Manipulationen, die der Landesrechnungshof als „nicht nachvollziehbar“ klassifiziert hat, auf den Grund gehen. „Wo es Streichungen gegeben hat, die nicht nachvollziehbar waren, dort sind Wurzeln des manipulativen Systems zu finden!“ sind Makor und Buchmayr sicher.
GRÜNE-Landessprecherin LAbg. Maria Buchmayr: „Im Kontrollausschuss Weichen in Richtung Aufklärung stellen!“
Der bevorstehende Sonderkontrollausschuss ist wegweisend. Denn er wird die Aufklärungsbereitschaft der schwarz-blauen Landeskoalition in dieser schwerwiegenden Causa glasklar aufzeigen. Es wird nicht nur um die detaillierte Erörterung des so schwerwiegenden Landesrechnungshofberichts zur Gemeindeaufsicht gehen. Es wird nicht nur höchst aufschlussreich sein, welche Strategien, welches Engagement und mit welchen Argumentationslinien ÖVP und der mit ihr verbundene Koalitionspartner FPÖ aufwarten. Vor allem wird dieser Kontrollausschuss entweder den Weg zu der – aus Sicht der Grünen und der SPÖ – unausweichlichen Untersuchungskommission und damit zur lückenlosen Aufklärung ebnen. Oder Schwarz-Blau nutzt diesen Kontrollausschuss, um die lückenlose Aufarbeitung abzuwürgen und die gesamte Causa ohne Klärung der politischen Verantwortung versanden zu lassen.
Derzeit stehen die Zeichen auf Mauern und Blockieren. FP Kontrollausschussvorsitzender Mahr hat unsere Vorschläge für Ladung zusätzlicher Auskunftspersonen klar zurückgewiesen. Wir wollten insbesondere den St. Wolfganger Ex-Bürgermeister in den Ausschuss laden. Er nimmt eine zentrale Rolle ein rund um die Verwaltungsmissstände in der Gemeinde und er hätte einiges zu sagen über die Kontakte in die Landespolitik. Das hat Mahr abgeschmettert. Die ÖVP ihrerseits ist in der Causa völlig auf Tauchstation gegangen und baut auf den Schutzwall der FPÖ.
Mehrheit darf Macht nicht zum Zudecken einsetzen
ÖVP und FPÖ müssen sich im Klaren sein, welche Folgen ein Abschmettern des Antrags und ein Abdrehen des Aufklärungsprozesses hat. Sie senden damit das Signal, dass sich die politische Mehrheit einer unbequemen Causa entledigen kann. Dass etliches im Dunkeln liegt, das nicht ans Licht kommen soll und darf. Dass politisches Fehlverhalten keine Konsequenzen hat, dass es selbst bei einem Skandal dieses Ausmaßes, das Feststellen der politischen Verantwortung nicht gewünscht ist. Dass Parteiinteressen, Parteifreundschaften und persönliche Seilschaften wichtiger sind, als Wahrheit und Transparenz, wichtiger als die Interessen und des Landes und seiner BürgerInnen. Und vor allem die FPÖ muss ihrer Wählerschaft erklären, warum sie früher das schwarze Machtsystem angeprangert hat und sie nun hilft, dieses zu decken.
An einer Untersuchungskommission führt kein Weg vorbei. Das ist und bleibt der Standpunkt der Grünen. Wir werden im kommenden Kontrollausschuss mit Argusaugen verfolgen, wie ÖVP und FPÖ agieren. Wir werden beobachten, wohin sie steuern. Ob sie diesen Ausschuss als Alibiveranstaltung nutzen, um Aufklärung vorzutäuschen aber das Gegenteil anzustreben. Dieser Kontrollausschuss wird die Antworten liefern und das Bild von der OÖ. Politik längere Zeit prägen.
SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Christian Makor: „Systemische Manipulation von Gemeindeberichten zugunsten der ÖVP aufklären und abstellen!“
„Es ist noch unklar, ob die manipulierten Gemeindeaufsichtsberichte nur die Spitze eines Skandal-Eisbergs im ÖVP-Verantwortungsbereich des Landes sind. Nach der Prüfung des Landesrechnungshofs drängt sich der Verdacht auf, dass im Zusammenspiel zwischen IKD und Hiegelsberger viele Dinge anders gelaufen sind, als sie eigentlich passieren hätten müssen. Der Landesrechnungshof spricht von einem ‚eigenen Rechtsverständnis‘ in der Gemeinde St. Wolfgang. Ähnliches gilt es auch im Verhältnis Direktion für Kommunales (IKD) und dem hauptverantwortlichen Gemeindelandesrat Hiegelsberger zu klären. Besonders schwer wiegt dabei, dass sämtliche vom Landesrechnungshof nachgewiesenen Manipulationen zugunsten der ÖVP und ihrer Bürgermeister ausgefallen sind. Das deutet klar auf eine parteipolitische Handschrift hin, die es mit allen dem Landtag verfügbaren Mitteln zu untersuchen gilt“, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.
Unqualifizierte Gugler-Stellungnahme zum LRH-Bericht bestätigt Systemproblem
Allein die Tatsache, dass die verbalaggressive Stellungnahme der Direktion für Inneres, Kommunales (vom Leiter Hofrat Gugler gezeichnet) laut öffentlichen Aussagen zwar mit dem für Gemeindeaufsicht unzuständigen Landesregierungsmitglied Hiegelsberger, nicht aber mit dem zuständigen Podgorschek abgestimmt war, zeigt einmal mehr das Systemproblem im Bereich der Landes-Gemeindepolitik auf. In der Stellungnahme wird der Landesrechnungshof als medial-plakativer Verwerter diffamiert und seine unabhängige Prüftätigkeit und Objektivität in Zweifel gezogen. Sind diese Beschimpfungen der seriösesten Instanz des Landes Oberösterreich nun von Hiegelsberger oder von Podgorschek zu verantworten? Oder muss gar ein Disziplinarverfahren gegen einen Beamten eingeleitet werden? „Das inoffizielle Zusammenspiel von IKD und Hiegelsberger muss umfassend aufgeklärt werden. Ohne diese Aufarbeitung ist eine systemische Verbesserung gar nicht machbar“, argumentiert Makor. Zur Aufarbeitung wiederum ist die von Makor beantragte Untersuchungskommission das geeignete Instrument.
Alles was für Landesrechnungshof „nicht nachvollziehbar“ ist, muss auf den Tisch
„Die einseitigen parteipolitischen Manipulationen zugunsten der ÖVP haben bereits schweren Schaden verursacht. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die objektive Amtsführung ist erschüttert. Damit das notwendige Vertrauen der Öffentlichkeit wieder hergestellt werden kann, müssen alle nicht nachvollziehbaren Manipulationen umfassend untersucht werden. Die Ursache für die Manipulationen zugunsten der ÖVP muss ausgeforscht und beseitigt werden – vor allem im Interesse der Bediensteten in der Gemeindeabteilung und der Gemeinden selbst. Letztlich müsste aber auch Landeshauptmann Stelzer ein Interesse daran haben, dass der begründete Verdacht von parteipolitischen Manipulationen zugunsten der ÖVP durch das Land Oberösterreich ausgeräumt wird“, so Makor.
SPÖ fordert Transparenz und Aufklärung durch medienöffentliche Untersuchungskommission
Im Unterschied zum grundsätzlich nicht öffentlichen Kontrollausschuss sieht die Oö. Landesverfassung bei einer Untersuchungskommission die Möglichkeit vor, diese öffentlich zugänglich zu machen. „Selbst wenn ÖVP und FPÖ die Aufklärung im Rahmen einer Untersuchungskommission blockieren, so wird es ihnen doch wohl nicht um das Aussperren der Medienöffentlichkeit an sich gehen. Deshalb fordere ich, soweit es irgendwie möglich ist, die Medienöffentlichkeit für den Kontrollausschuss zur Aufarbeitung der Manipulation der Gemeindeaufsichtsberichte ein. Dieses Minimum an Transparenz darf angesichts des berechtigten öffentlichen Interesses keinesfalls zugedeckt werden“, fordert Makor. Ziel der SPÖ bleibt die vollständige Aufklärung des Manipulationsskandals im Rahmen einer Untersuchungskommission – unabhängig davon soll jedoch auch der bevorstehende Kontrollausschuss genutzt werden, um Vorfragen für die Untersuchungskommission zu klären. Die Öffentlichkeit gilt es dabei in möglichst direkter Form einzubinden, wie das in der Folge auch bei der Untersuchungskommission erfolgen muss.