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SPÖ/Grüne beantragen Untersuchungskommission des Landtags zur Aufklärung der Manipulation von Gemeindeaufsichtsberichten

23. Januar 2018

SPÖ/Grüne beantragen Untersuchungskommission des Landtags zur Aufklärung der Manipulation von Gemeindeaufsichtsberichten

 

Grünen-Landessprecherin LAbg. Maria Buchmayr:

Wir erleben Erstmaliges, ein Novum in Oberösterreich. Noch nie sind unsägliche politische Vorgänge im Land so schonungslos offengelegt worden. Wir erleben durch den Rechnungshofbericht erstmals die Offenbarung eines lange praktizierten Systems. Eines Systems der Unverfrorenheit und Willkür. Eines Systems, das Streichung, Beschönigung und politische Einflussnahme als Instrumente nutzt und sich über Regelungen und Vorgaben hinwegsetzt. Eines Systems, dem Seilschaften und Parteiinteressen wichtiger sind als jene des Landes und der SteuerzahlerInnen.

 

Untersuchungskommission das einzig in Frage kommende Instrument

Für uns Grüne ist nach diesem Rechnungshofbericht eine Untersuchungskommission unumgänglich. Es ist erfreulich, dass wir in dieser Forderung mit der SPÖ übereinstimmen. Konsequenterweise haben wir den Antrag auf die Einsetzung der Untersuchungskommission kommenden Donnerstag auch gemeinsam eingebracht.

Der Rechnungshofbericht listet die Missstände, Verfehlungen und Abläufe minutiös auf. Jetzt muss die lückenlose Klärung der politischen Verantwortung folgen. Dafür ist eine Untersuchungskommission das einzig in Frage kommende Instrument. Eine solche Kommission hat die erforderlichen Kompetenzen, können doch durch diese Kommission Landesbedienstete und Politiker unter Wahrheitspflicht befragt werden.

 

So ist durch diese Untersuchungskommission unter anderem zu klären,

 

Die Beantwortung dieser Fragen und damit lückenlose Aufklärung müsste im Interesse aller Fraktionen sein. Doch die ÖVP relativiert und blockt eine Untersuchungskommission klar ab. Das ist bedauerlich, in Anbetracht der Rolle von ÖVP-Vertretern in dieser Causa kaum verwunderlich. Doppelgleisig verfährt die FPÖ. Einerseits zeigt sie lauthals Empörung, andererseits sperrt sie sich – ganz offensichtlich aus Koalitionsräson – gegen diese Untersuchungskommission.

 

Die FPÖ muss sich entscheiden, ob sie zu den Aufklärern oder zu den Zudeckern gehört.

 

Buchmayr: „Das schwarz-blaue Tandem versucht offensichtlich vom Skandal selbst abzulenken, schiebt Aktivitäten in eine andere Richtung vor und berichtet über die Neuausrichtung der Gemeindeaufsicht. Ja, wichtiges Thema und eine der Konsequenzen der gesamten Causa. Aber es ersetzt niemals eine lückenlose Aufklärung und die Klärung der politischen Verantwortung für all die Vorgänge. Aber genau das sind wir dem Land und den SteuerzahlerInnen schuldig. Zudem kann Künftiges nur gelingen, wenn Vergangenes restlos aufgearbeitet ist“.

 

Die Grünen appellieren daher eindringlich an die FPÖ, die Ablehnung einer Untersuchungskommission abzulegen und den Antrag der Grünen und der SPÖ zu unterstützen. Buchmayr: „Wir haben den Widerspruch der FPÖ vernommen. Aber es bleibt dabei: Die FPÖ muss sich entscheiden, ob sie zu den Aufklärern oder zu den Zudeckern gehört. Ob sie bereit ist, die politische Verantwortung für dieses Debakel zu klären und Konsequenzen einzufordern oder sie sich dem schwarzen Koalitionspartner fügt. Die FPÖ schmückt sich gerne damit, gegen Missstände vorzugehen. Hier kann sie es beweisen. Hier kann sie entscheidend dazu beitragen, dass die wohl unerhörtesten Vorgänge in der jüngeren politischen Geschichte Oberösterreichs lückenlos geklärt werden“.

 

SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Christian Makor für umfassende Untersuchungskommission: „Vorwurf des parteipolitischen Missbrauchs zum Vorteil der ÖVP durch Landesrat Hiegelsberger kann nur in rascher Untersuchungskommission geklärt werden!“

 

Vertrauen ist ein Gut, das mühsam erarbeitet werden muss – es kann allerdings schnell erschüttert werden. Die nachgewiesenen parteipolitischen Manipulationen von Gemeindeaufsichtsberichten zugunsten der ÖVP erschüttern aktuell genau dieses Grundvertrauen der oberösterreichischen Bevölkerung in die Unabhängigkeit und Objektivität der oberösterreichischen Landesverwaltung – im Konkreten gegenüber Landesrat Max Hiegelsberger und seinen Spitzenbeamten. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten – gerade auch der Regierungskoalition von ÖVP und FPÖ – die vom Landesrechnungshof in seiner Sonderprüfung aufgezeigten parteipolitischen Manipulationen zugunsten der ÖVP lückenlos aufzuklären. Das kann nur in Form einer parlamentarischen Untersuchungskommission erfolgen, weil gerade dort die Frage der politischen Verantwortung im Zentrum steht.

 

Die Untersuchungskommission ist auch jenes Instrument der Oö. Landtagsgeschäftsordnung, das zur Klärung von politischen Verantwortlichkeiten – abseits jeder strafrechtlichen Verantwortung – berufen ist. Deshalb sind auch gleichzeitige Untersuchungen von Staatsanwaltschaften oder Gerichten keine relevanten Fragen für die zeitgleiche Einberufung einer Untersuchungskommission. Denn für Gerichte und Staatsanwaltschaften ist die Frage der politischen Verantwortung kein zentrales Thema.

 

Für die SPÖ ist daher klar:

 

Verloren gegangenes öffentliches Vertrauen wieder herstellen

Deshalb beantragen SPÖ und Grüne heute die Einberufung einer Untersuchungskommission auf Basis des geltenden oberösterreichischen Rechts. „Ich appelliere an FPÖ und ÖVP diesen notwendigen Schritt der Aufklärung im Sinne der Wiederherstellung des öffentlichen Vertrauens in die Unabhängigkeit und Objektivität des Landes Oberösterreichs zu unterstützen“, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.

 

Initiativantrag 

der unterzeichneten Abgeordneten

betreffend die Einsetzung eine Untersuchungskommission zum System der Gemeindeaufsicht

Der Oö. Landtag möge beschließen:

Zur Untersuchung der durch den Landesrechnungshof aufgezeigten Missstände im Zusammenhang mit dem System der Gemeindeaufsicht setzt der Oö. Landtag eine Untersuchungskommission gemäß § 51 Oö. Landtagsgeschäftsordnung ein.

Insbesondere ist zu klären, wie Entscheidungen durch das Zusammenwirken von Landespolitik und Landesverwaltung untereinander sowie jeweils mit der Gemeindeebene zustande gekommen sind und wer dafür die Verantwortung auf politischer und Verwaltungsebene trägt.

 

Begründung

 Am 12. Jänner 2018 wurde der Bericht des Oö. Landesrechnungshofes betreffend das System der Gemeindeaufsicht (Beilage 5077/2018) veröffentlicht. Dieser Bericht beinhaltet schwerwiegende Kritikpunkte und zeigt ein System des Zusammenwirkens von Politik und Verwaltung in manchen Bereichen, das viele Fragen aufwirft, die mit den Prüfmöglichkeiten des Landesrechnungshofs nicht geklärt werden können.

 

Neben nunmehr in diesem Zusammenhang bereits eingeleiteten gerichtlichen Ermittlungen gilt es auch, die politische Verantwortung zu klären.

 

Um das Vertrauen der Bevölkerung wiederherzustellen, sollen die in der Sonderprüfung des Landesrechnungshofs bekannt gewordenen Vorkommnisse vorbehaltlos aufgeklärt und die Frage nach der Verantwortung beantwortet werden. Zu klären ist etwa, inwieweit die Prüfer und Prüferinnen der Gemeindeaufsicht bei ihren Prüfungen unbeeinflusst handeln können, wer die Verantwortung für Korrekturen und inhaltliche Veränderungen von Kontrollberichten bis zur endgültigen Übermittlung an die jeweilige Gemeinde trägt oder welche Prüfungs- und Dokumentationsstandards angewendet werden.

 

Foto: Land OÖ

 

 

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