Richtwertmieten steigen mit 1. April 2017: SPÖ empfiehlt Mietzinsüberprüfung für Betroffene
Wohnen ist seit Jahren österreichweit der Preistreiber Nummer 1. Mit 1. April werden jetzt auch die gesetzlich geregelten Richtwertmieten für Altbauten in Oberösterreich um 3,6% teurer. Betroffenen Altbau-Mietern rät SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor die Preissteigerungen kritisch zu hinterfragen: „Die Preissteigerung darf nur verrechnet werden, wenn sowohl eine Wertsicherungsklausel als auch die Richtwertmiete vertraglich vereinbart sind. Außerdem verrechnen viele Vermieter zweifelhafte Zuschläge zum Richtwert für Telefonanschlüsse oder Gegensprechanlagen. Auf die gesetzlich vorgesehenen Abschläge für befristete Verträge wird hingegen oft vergessen“. Die MietrechtsexpertInnen der Mietervereinigung Oberösterreich bieten im Einzelfall kompetente und für Mitglieder kostenlose Beratung an.
In vielen Fällen unzulässige Zuschläge verrechnet!
SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor
Konkret steigen die gesetzlichen Richtwertmieten für Oberösterreich mit 1. April 2017 von € 5,84/m² auf € 6,05/m² netto. Die tatsächliche Mietbelastung ist jedoch meist viel höher. „Zusatzausstattung“ wie Waschmaschinenanschluss, Aufzug oder Kabelanschluss lassen sich Vermieter oft teuer abgelten. Noch höher werden Lagezuschläge wie die „Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und Kultureinrichtungen“ verrechnet. So steigt der Mietzins pro Quadratmeter um bis zu 50 Prozent. Dabei vergessen aber viele Vermieter, dass für befristete Verträge ein 25-prozentiger Befristungsabschlag gilt! „Allein schon wegen eines nicht enthaltenen Befristungsabschlags lohnt sich die Mietzinsüberprüfung in Altbauwohnungen. Denn zuviel bezahlte Miete – für fehlende Abschläge und falsche Zuschläge – kann bis zu drei Jahre im Nachhinein zurückverlangt werden!“, informiert SPÖ-Wohnbausprecher Christian Makor. Befristete Mietverhältnisse können sogar bis zu 10 Jahre im Nachhinein gerichtlich überprüft werden.
Konkrete Hilfe und auch allfällig notwendige Unterstützung bei der Linzer Mietzinsschlichtungsstelle oder den regionalen Bezirksgerichten bietet die Mietervereinigung Oberösterreich an – für Mitglieder kostenlos.