SPÖ sagt Lohn- und Sozialdumping den Kampf an
Bei der Landtagssitzung am 7. Juli wird die SPÖ nicht nur Birgit Gerstorfer zur neuen Soziallandesrätin wählen. Zusätzlich bringt der SPÖ-Klub eine 5-Punkte-Resolution gegen Lohn- und Sozialdumping ein. „Wir brauchen besseren Schutz für unsere Arbeitsplätze gegen illegale Machenschaften. Denn sonst zahlen am Ende des Tages jene Unternehmen und Arbeitskräfte drauf, die sich an alle Regeln halten“, macht SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor deutlich. Konkret tritt die SPÖ für Verschärfungen bei der Entsenderichtlinie, für zusätzliche Finanzpolizeikräfte, für eine „Sonderkommission Bau“, für digitale Dienstausweise bei Baustellen und für Staatsverträge zum Durchsetzen von Strafen gegen Lohndumping ein.
„Wenn Gewerkschafter und Unternehmer gemeinsam um Hilfe rufen, dann muss die Politik handeln“, begründet SPÖ-Klubvorsitzender Makor die aktuelle SPÖ-Initiative zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping. So müssen die derzeitigen Schwächen bei der Entsenderichtlinie, etwa dass für ausländische Arbeitskräfte deutlich niedrigere Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, rasch beseitigt werden. „Um unsere Arbeitsplätze zu sichern, müssen wir den Wettbewerb fair gestalten – und dafür gilt es konsequent gegen Lohn- und Sozialdumping einzutreten“, ist Makor sicher.
Zwei weitere Anträge für Wohnen und Zweitwohnsitzabgabe
Mit zwei weiteren Initiativen tritt die SPÖ für eine Ermächtigung der Gemeinden zum Einheben einer Zweitwohnsitzabgabe und zur Erhöhung der Mietzins-Obergrenze bei der Wohnbeihilfe ein. Zahlreiche Gemeinden im Salzkammergut und im Zentralraum leiden unter der hohen Zahl an Zweitwohnsitzen, weil sie für Zweitwohnsitze kein Geld vom Bund bekommen. Weil aber die Dienstleistungen der Gemeinde wie Winterdienst und Straßensanierungen von allen gebraucht werden, sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, alle Nutznießer an den Kosten zu beteiligen. Vorbild für die SPÖ-Initiative ist das über viele Jahre erprobte Modell des Bundeslands Kärnten. Außerdem tritt die SPÖ für die Anhebung der seit 2009 nicht mehr erhöhten Mietzinsobergrenze in der Wohnbeihilfe ein. Die derzeit gültige Obergrenze von 7 Euro brutto schließt große Teile der Bewohner von Kleinwohnungen im Zentralraum vom Wohnbeihilfen-Bezug aus.