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SPÖ wird während Legislaturperiode Antrag für eine künftig faire Berechnung der Regierungsmitglieder stellen

23. Oktober 2015

SPÖ wird während Legislaturperiode Antrag für eine künftig faire Berechnung der Regierungsmitglieder stellen

Der SPÖ-Landtagsklub wird in der heutigen konstituierenden Sitzung des Oö. Landtages keinen Antrag  auf Einrechnung des Landeshauptmannes auf die Liste der ÖVP stellen. „Einen solchen Antrag zu stellen, nur um die Minderheit gegenüber dem schwarz-blauen Pakt festzustellen, ist nicht zielführend. Daher verzichten wir darauf. Wir werden aber während der Legislaturperiode einen Antrag auf Änderung der Oö. Landesverfassung einbringen, wonach der Landeshauptmann künftig in jedem Fall auf seine Fraktion anzurechnen ist. Denn das jüngste Wahlergebnis ist nicht fair in den neun Landesregierungsmitgliedern abgebildet. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben“, begründet SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Christian Makor.  

 

Verzichten heute auf Einrechnungsantrag, da keine Landtagsmehrheit dafür vorhanden ist. Verfassungsrelikt muss aber fallen!

SPÖ-Klubvorsitzender Makor

 

 

Die Oö. Landesverfassung erlaubt derzeit zwei Möglichkeiten der Zuteilung der Regierungsmitglieder auf die einzelnen Fraktionen des Landtages. Der Landtag kann die Einrechnung auf die Liste der Fraktion des Landeshauptmannes beschließen, oder seine Position wird nicht in die Berechnung der Regierungssitze einbezogen, sodass nur 8 Regierungsmitglieder nach dem D’Hondt’schen Verfahren vergeben werden.

 

Den Landeshauptmann auf Grund der Bedeutung seiner Person nicht automatisch in den Proporz mit einzubeziehen, sondern ihn über die restlichen Mitglieder der Landesregierung zu stellen, ist längst überholt. „Diese Verfassungsbestimmung entspricht nicht modernen demokratischen Grundsätzen und dient einzig und allein dazu, aus taktischen Gründen eine Partei um einen Regierungssitz zu bringen. Den Landeshauptmann nicht zwingend auf die Liste seiner Partei anzurechnen, ist Anachronismus und muss abgeschafft werden“, argumentiert Makor.

 

Zwei Mal haben SPÖ, FPÖ und Grüne gemeinsam in der vergangenen Landtagsperiode für die verpflichtende Einrechnung des Landeshauptmanns auf die Parteiliste gestimmt. Die ÖVP hat jedoch ihre Veto-Macht mit 28 von 56 Landtagsabgeordneten genutzt, um die Abschaffung dieses Verfassungs-Relikts zu verhindern. Tatsächlich wurde der Landeshauptmann sogar in den Jahren 1997 und 2003 auf die jeweilige Parteiliste angerechnet.

 

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