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Schwarz-Blau lehnt SPÖ-Vorstoß zur Erhöhung der Ausgleichstaxe ab

27. Februar 2015

Schwarz-Blau lehnt SPÖ-Vorstoß zur Erhöhung der Ausgleichstaxe ab

Nur 21 Prozent der betreffenden Unternehmen kommen der Einstellungsverpflichtung, Menschen mit Beeinträchtigungen zu beschäftigen, nach. Aus diesem Grund hat die SPÖ eine Resolution an den Bund eingebracht, die eine deutliche Anhebung der Ausgleichstaxe zum Inhalt hat. Ein Freikaufen von dieser Verpflichtung soll damit für Unternehmen unattraktiv werden. Obwohl Menschen mit Beeinträchtigungen immer stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind, haben ÖVP und FPÖ diesen Vorstoß im gestrigen Landtagsausschuss abgelehnt. “Leider scheint diesen beiden Landtagsparteien die berufliche Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen kein großes Anliegen zu sein“, zeigt sich SPÖ-Behindertensprecher Harald Baumgartner enttäuscht.

 
In Österreich sind Unternehmen nach dem Bundesbehinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, je 25 MitarbeiterInnen eine begünstigt-behinderte Person anzustellen. Das sind Menschen die einen Behinderungsgrad von zumindest 50 Prozent aufweisen. Wird diese Quote nicht erfüllt, so ist monatlich eine von der ArbeitnehmerInnenanzahl abhängige Ausgleichstaxe in der Höhe von 244 bis 364 Euro zu leisten. Mit Stichtag 1. Dezember 2013 haben österreichweit nur 21,56 Prozent der Unternehmen (4.016) die Einstellungsverpflichtung erfüllt. Für SP-Behindertensprecher Baumgartner deutlich zu wenig: “Solange dieses ‚Freikaufen‘ offensichtlich die attraktivere Variante für Unternehmen ist, bleibt es für beeinträchtigte Menschen besonders schwer, einen Arbeitsplatz zu finden.“

 

Die Zahl der nicht erwerbstätigen begünstigten Behinderten lag am 1. Dezember 2013 nach Daten des Arbeitsministeriums österreichweit bei 34.507 Personen, 5.175 davon in Oberösterreich. Die überwältigende Mehrheit von 78,44 Prozent der ArbeitgeberInnen (14.016) kommt den Verpflichtungen nicht nach und zahlt stattdessen Ausgleichstaxe.

 

Auch das Entgegenkommen an die Wirtschaft, den erhöhten Kündigungsschutz von Menschen mit Beeinträchtigungen auszusetzen, hat leider zu keiner Mehrbeschäftigung geführt. “Das seit Jahren von den Arbeitgebervertretungen kolportierte Märchen vom ‚unkündbaren Behinderten‘ hat also keinerlei Berechtigung“, so Baumgartner, „Dieser traurigen Entwicklung kann nur mit einer deutlichen Anhebung der Ausgleichstaxe, wie sie Behindertenanwalt Erwin Buchinger schon forderte, entgegengewirkt werden.“

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