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SPÖ für Aufwertung des Landtags mit Untersuchungskommission als Minderheitenrecht

25. Februar 2015

SPÖ für Aufwertung des Landtags mit Untersuchungskommission als Minderheitenrecht

In der heutigen Unterausschusssitzung des Landtages wurde die Reform der Untersuchungskommission beraten. Die SPÖ hatte sich seit Sommer 2014 für eine Aufwertung dieses Kontrollinstruments nach Vorbild des neu gestalteten Untersuchungsausschusses im Nationalrat ausgesprochen. „Die Verhandlungen sind äußerst konstruktiv verlaufen. Ich bin guter Dinge, wenn wir uns alle anstrengen, ist eine Reform des Kontrollgremiums noch in der auslaufenden Gesetzgebungsperiode möglich. Der Nationalrat hat eine gute Regelung mit Einsetzungsmöglichkeit durch ein Viertel der Abgeordneten vorgelegt. Diese sollten wir guten Gewissens im Landtag nachbilden, um ihm eine einfacher zugängliche und zugleich schärfere Kontrollmöglichkeit gegenüber der Landesregierung zu geben. Eine solche ‚Untersuchungskommission Neu‘ stärkt und belebt die parlamentarische Demokratie im Land“, ist SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor überzeugt.

 

Die aktuell in Oberösterreich geltende Regelung sieht die Einsetzung einer Untersuchungskommission grundsätzlich als Mehrheitsrecht vor. Nur wenn eine Partei – wie derzeit die ÖVP – über die Hälfte der Mandate verfügt, dann könnte eine Untersuchungskommission von (nur) einem Drittel der Abgeordneten beschlossen werden (Oö. Landesverfassung Artikel 35a).

 

Im Nationalrat kann seit der Neuregelung ein Untersuchungsausschuss schon bei Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten beschlossen werden. Auch das Laden von Auskunftspersonen und das Anfordern von Akten sind grundsätzlich durch die Minderheit möglich. In Streitfällen ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen –  für diese Regelung gilt es eine geeignete Alternative in Oberösterreich zu finden. Die Vorsitzführung müsste analog zum Bund eine Vertreterin oder ein Vertreter des Landtagspräsidiums übernehmen.

 

„Wenn wir gemeinsam rasche Anstrengungen setzen, ist eine Reform dieses demokratiepolitisch wichtigen Kontrollinstruments noch in dieser Legislaturperiode möglich. Schließlich herrscht bereits in vielen Punkten Einigkeit zwischen den Klubs. Ich lade alle Fraktionen zu zeitnahen weiteren Beratungen ein, damit der neu gewählte Landtag im Herbst bereits mit besseren Kontrollrechten starten kann“, so Makor.

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