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SPÖ-Antrag zur Begrenzung der Wahlkampfkosten wird im morgigen Landtagsausschuss abgestimmt

25. Februar 2015

SPÖ-Antrag zur Begrenzung der Wahlkampfkosten wird im morgigen Landtagsausschuss abgestimmt

Im morgigen Verfassungsausschuss des Landtages steht der SPÖ-Gesetzesantrag für eine Begrenzung der Wahlkampfkosten zur Abstimmung. SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor wirbt im Vorfeld um Zustimmung: „Das Stimmverhalten von ÖVP und Grünen in der anstehenden Sitzung wird zum Offenbarungseid der beiden Parteien. Klare Begrenzungen sind unumgänglich, denn schließlich finanzieren sich die Parteien zu einem Gutteil aus öffentlichen Mitteln. Ihr sparsamer Einsatz muss garantiert sein, denn überzogene Materialschlachten schaden dem Ansehen der Demokratie und sind in Wirklichkeit für jede Partei kontraproduktiv. Wer morgen ablehnt, stellt sich quasi generell gegen eine Regelung, denn die Chance auf eine Umsetzung für die heurigen Wahlen ist dann wohl oder übel allein aus Zeitgründen vertan!“

 

Damit eine geforderte Wahlkampfkosten-Begrenzung in Oberösterreich auch tatsächlich funktioniert, hat die SPÖ einige notwendige Eckpunkte in ihrem Antrag klar definiert:
• Die Summe an Wahlwerbungsausgaben einer Partei und aller ihrer Teil-, Bezirks- und Ortsorganisationen für die Landtagswahl und alle Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen an einem gemeinsamen Wahltermin, darf zusammengerechnet unter keinen Umständen die für Nationalratswahlen geltende 7-Millionen-Grenze überschreiten. Aus Sicht der SPÖ könnte der Betrag auch wesentlich geringer sein.
• Sollte es Überschreitungen geben, dann müssen diese streng sanktioniert werden. Etwa durch den Verlust der Parteienförderung im doppelten Ausmaß des Überschreitens.
• Die Regelung muss verbindlich – also gesetzlich – sein, damit sie gegenüber jeder wahlwerbenden Fraktion konsequent sanktionierbar ist.

 

Die Öffentlichkeit als Zahler der Parteienförderung hat ein Anrecht auf deren sparsamen und wirkungsorientierten Einsatz. „Niemand kann sich ernsthaft eine Materialschlacht zu Wahl wünschen.
Ohne eine klare gesetzliche Regelung droht jedoch genau diese Materialschlacht in Oberösterreich, weil eine Partei über einen besonders hohen Anteil an diesen öffentlichen Mitteln verfügt. Nur mit verbindlichen Regelungen kann man einen drohenden Wahlwerbungs-Exzess schon im Vorfeld verhindern. Mit einer Zustimmung morgen und im kommenden Landtag ist eine klare Kostengrenze für die heurigen Wahlen gesichert!“

 

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