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Kompromissvorschlag der SPÖ zur Bürgerbeteiligung in Gemeinden: Mindestzahl für Bürgerbefragungen

18. November 2014

Kompromissvorschlag der SPÖ zur Bürgerbeteiligung in Gemeinden: Mindestzahl für Bürgerbefragungen

Eine Woche vor der nächsten Unterausschusssitzung zum Thema Bürgerbeteiligung macht der SPÖ-Klub einen öffentlichen Kompromissvorschlag: Es soll eine einheitliche Mindestzahl für Bürgerbefragungen in Gemeinden von mindestens 40 UnterstützerInnen kommen. „Mit dieser Mindestzahl wird verhindert, dass Kleinstgruppen in Kleingemeinden überzogenen Einfluss auf die Gemeindepolitik auswirken können. Damit entsprechen wir auch der ÖVP-Forderung nach besonderem Schutz für Kleingemeinden und behalten gleichzeitig ein möglichst einfaches System mit einer einheitlichen 4-Prozent-Quote bei.  Für Gemeinden mit weniger als 1000 Wahlberechtigten würde demnach einfach die fixe 40-Unterschriften-Grenze zur Anwendung kommen“, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.

Am 26. November findet die nächste Sitzung des Unterausschusses Landesverfassung statt. Dort wird am neuen Modell der Bürgerbeteiligung in Oberösterreich weitergearbeitet. „Unser Ziel ist es, rasch eine gute Einigung im Sinne der Bevölkerung zu erreichen. Deshalb bemühen wir uns auch zwischen den Sitzungen mit konstruktiven Kompromissvorschlägen vorwärts zu  kommen. Den Vorschlag der ÖVP für eine Untergrenze halten wir für berechtigt – deshalb haben wir ihn auch in unser Modell aufgenommen. Demnach würde die Einleitung einer Bürgerbefragung in Gemeinden bis 1000 Wahlberechtigte jeweils 40 UnterstützerInnen benötigen, in größeren Gemeinden sollte einheitlich die 4-Prozent-Grenze gelten – so wie in Linz und im Land Oberösterreich!“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Makor klar.

Zur Einleitung einer Bürgerbefragung würde folgende Anzahl an Unterschriften genügen:

Gemeinde

Wahlberechtigte

4%-Quote ohne Grenze

4%-Quote mit Mindestgrenze 40

Anteil an der Bevölkerung

Oberschlierbach

369

15

40

10,8%

St. Pankraz

265

11

40

15,1%

Enns

8140

326

326

4%

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