Mehr BürgerInnenbeteiligung in Oberösterreich: SPÖ bringt heute Gesetzesinitiative ein
Nach intensiven Vorgesprächen mit Gemeindevertretungen und BürgerInnen bringt die SPÖ heute ihre Gesetzesinitiative für leichtere Zugänge zur BürgerInnenbeteiligung im Oö. Landtag ein. „Unsere Initiative ist ein konkreter Beitrag für offenere Strukturen, der mit zahlreichen Gemeindevertretungen schon vorabgestimmt ist. Demnach wären BürgerInneninitiativen in Land und Gemeinden ab zwei Prozent der Wahlberechtigten und BürgerInnenbefragungen ab vier Prozent möglich. Wir laden alle Fraktionen zur konstruktiven Mitarbeit ein. Entscheidend für ein erfolgreiches Ergebnis im Landtag wird der gemeinsame Wille sein – dazu gehört es auch, dieses Thema nicht mit anderen Fragen zu überladen“, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.
Der Zeitpunkt für eine Reform der BürgerInnenbeteiligung ist ein Jahr vor der nächsten Landtagswahl zwar realistisch, für eine erfolgreiche Durchsetzung wird jedoch ergebnisorientiertes Arbeiten erforderlich sein. „Unsere Initiative geht in Richtung leichtere Zugänge zur BürgerInnenbeteiligung und umfasst zudem eine Vereinheitlichung des Systems in Gemeinden und Land, so dass es für die Bevölkerung leichter verständlich wird. Ich möchte mich bei allen GemeindevertreterInnen, die sich im Vorfeld eingebracht haben, für die Zusammenarbeit bedanken. Die Landeshauptstadt Linz war dabei mit ihrem Demokratiepaket für mehr BürgerInnenbeteiligung gewissermaßen Impulsgeber“, stellt der SPÖ-Klubvorsitzende klar.
Die konkreten Neuerungen der Gesetzesinitiative sind:
• BürgerInneninitiative soll auch in Gemeinden ermöglicht werden
• 2 (statt bisher 4) Prozent der Wahlberechtigten für gültige BürgerInneninitiative erforderlich
• 4 (statt bisher 8 (Land) bzw. 25 (Gemeinde)) Prozent der Wahlberechtigten für gültige BürgerInnenbefragung erforderlich
• Einrichtung eines BürgerInnen-Beteiligungsbeirates in BürgerInnen-Beteiligungsverfahren ermöglichen
• Unterschriften müssen nicht mehr notariell beglaubigt oder vor der Behörde gleistet werden
• Mehrere Befragungen können kombiniert werden oder gemeinsam mit Wahlen stattfinden
• Personelles, Finanzielles und Behörden-Entscheidungen sind ausgenommen