Vorschau auf die Landtagssitzung:
Durch EU-Konzessionsrichtlinie droht Privatisierung
der öffentlichen Daseinsvorsorge
SPÖ-Initiative, dringliche Bundesresolution
Schon bei der Budgetlandtagssitzung im Dezember 2012 hat die SPÖ – damals nicht dringlich – einen Initiativantrag für die Ablehnung bzw. umfassende Abänderung der EU-Konzessionsrichtlinie eingebracht. Bei den Ausschussberatungen am 16. Jänner 2013 haben die anderen Fraktionen zugestimmt, in dieser Angelegenheit einen gemeinsamen Resolutionstext für die kommende Landtagssitzung dringlich einzubringen.
Die Zeit drängt, weil bereits diese Woche – am 24. Jänner 2013 – die Abstimmung im Binnenmarktausschuss über den Richtlinienentwurf erfolgen wird und sich derzeit eine Mehrheit für die Beschlussfassung abzeichnet. Die erste Lesung der Konzessionsrichtlinie im Plenum des EU-Parlaments ist für März 2013 vorgesehen.
Konkret geht es um die verbindliche europaweite Ausschreibung von öffentlichen Dienstleistungen wie zum Beispiel Wasserversorgung, Müllentsorgung und soziale Dienstleistungen, die konzessionsfähig sind. Bis vor wenigen Tagen waren sogar noch Rettungsdienste von der Richtlinie erfasst – diese wurden zwischenzeitig ausgenommen.
Gemeinden dürfen nach wie vor die Dienstleistungen selbst erbringen – sobald sie aber in Richtung Auslagerung gehen – etwa durch Gemeindekooperationen oder Gesellschaftskonstruktionen, wie das in der Praxis häufig vorkommt, wird es kritisch. Dann muss rechtlich beurteilt werden, ob die auslagerten Dienste in Form eines bloßen Auftrags oder einer weiterreichenden Konzession erfolgen – eine Abgrenzung, die selbst für Juristen schwierig ist und zu erhöhten Rechtsberatungskosten der Gemeinden führen wird.
Besonders problematisch sind auch die strikten Anforderungen für privilegierte (nicht ausschreibungspflichtige) in-house-Vergaben, die durch private Miteigentümer wie bei der Energie AG nicht mehr möglich sind. Auch alle Töchterunternehmen der Energie AG wären davon negativ betroffen.
„Uns geht es um den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge gegen Privatisierung und Ausverkauf. Deshalb muss die Konzessionsrichtlinie gestoppt werden. Zahlreiche erschütternde Beispiele von Wasserprivatisierungen in Berlin, Paris oder auch Potsdam belegen, dass die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger drastisch sind. Die Preise explodieren, die Leistungen werden schlechter. Dagegen sprechen wir uns mit aller Deutlichkeit aus“, so SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn.
Die Gegner der Konzessionsrichtlinie haben sich bereits formiert und eine EU-Bürgerinitiative gestartet: Unter http://www.right2water.eu kann jede/r Einzelne unter Angabe seiner/ihrer Passnummer die Bürgerinitiative unterstützen und somit seinen/ihren Beitrag zum Erhalt der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Daseinsvorsorge leisten.
Für die Zusammenarbeit von Horten
und verschränkten Ganztagsschulen
SPÖ-Initiative, dringlicher Landesantrag
In vielen Städten und Gemeinden stehen Horte für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler in den Nachmittagsstunden, nach dem Unterrichtsende regulärer Schulformen, zur Verfügung.
Die derzeitige Regelung im Kinderbetreuungsgesetz lässt nicht zu, dass in Schulen mit verschränktem Unterricht zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Freizeitteil Hortpädagoginnen und Hortpädagogen im Rahmen des Kinderbetreuungsgesetzes eingesetzt werden. Mit einer Änderung der derzeitigen Regelung könnten die im Hortbereich zur Verfügung stehenden pädagogischen Ressourcen zur Abdeckung des zusätzlichen Betreuungsbedarfes an Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht verwendet werden.
Derzeit ist im Kinderbetreuungsgesetz auch nicht vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler, welche die Ganztagsschule besuchen, an unterrichtsfreien Tagen bzw. in den Ferien in den Hort aufgenommen werden können.
Die SPÖ tritt daher dafür ein, dass der Einsatz von Hortpädagoginnen und Horstpädagogen an Ganztagsschulen mit verschränktem Unterricht als FreizeitpädagogInnen während unterrichtsfreier Phasen ermöglicht und Schülerinnen und Schüler an schulfreien Tagen bzw. in den Ferien in den Hort aufgenommen werden können. Bestehende Horte könnten damit in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler besser eingebunden werden und vorhandene Ressourcen genützt werden.
Maßnahmenbündel gegen Rechtsextremismus
SPÖ-Initiative, nicht dringlicher Landesantrag
Vor wenigen Monaten hat das Oö. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zwölf Seiten starkes Dossier voller rechtsextremistischer Taten offiziell an Vertreter der Oö. Landesregierung übermittelt. Zudem ist bekannt, dass die Sicherheitsbehörden allein in den Jahren 2010 und 2011 in Oberösterreich insgesamt 171 rechtsextreme Delikte registriert haben. Über die Höhe der tatsächlichen Anzahl inklusiver jener Taten, bei denen der rechtsextreme Hintergrund nicht als solcher erkannt wurde, liegen keine exakten Angaben vor.
Hinzu kommt, dass auch das Bundesministerium für Inneres in seinem Verfassungsschutzbericht betont, dass seit einigen Jahren „eine Verbreiterung von Verhaltensweisen und Aktivitäten bis in die Mitte der Gesellschaft festzustellen [ist], die zwar im Berichtsjahr nicht selten rechtsextremistische Verdachtslagen nahe legten, […]“. Als Beispiele werden im Verfassungsschutzbericht Alltagsrassismus, Fremdenfeindlichkeit und NS-Bezüge in Subkulturen angeführt.
Vor dem Hintergrund dieser höchst bedenklichen Entwicklungen tritt die SPÖ für die Überarbeitung des Oberösterreichischen Handlungskonzepts gegen Extremismus ein, damit dieses im Ergebnis sämtliche gesellschaftlichen Bereiche erreichen kann. Rechtsextremen Gruppierungen und entsprechendem Gedankengut soll auf diesem Weg das Fundament entzogen werden. Um im Sinne der vom Innenministerium im Verfassungsschutzbericht angeführten Problematik auch gegen Formen des Alltagsrassismus präventiv zu wirken, erscheint die aktive Einbindung von Mitgliedern und Strukturen der Zivilgesellschaft sowohl in die Erstellung wie auch die Umsetzung des Handlungskonzepts unerlässlich.
• Besonders hervorzuheben ist auch die Bedeutung von flächendeckenden schulbezogenen Maßnahmen aller Schulklassen im Bereich der Sekundarstufe 1, insbesondere in den Schulstufen 7 und 8 (Besuche der Gedenkstätten Hartheim und Mauthausen sowie die themenbezogene Vor- und Nachbereitung dieser Besuche).
• Ein konkreter Schwachpunkt im bestehenden Konzept sind auch die nicht vorhandenen regionalen Anlaufstellen für Ausstiegswillige aus der extremistischen Szene.
• In diesem Zusammenhang soll auch die Jugendsozialarbeit gezielt ausgebaut werden. So sollen SozialarbeiterInnen und StreetworkerInnen eingesetzt werden, um durch mobile Interventionen Einstiege in die rechtsextreme Szene zu verhindern und Ausstiege zu unterstützen.
• Weiters ist die personelle Aufstockung des Landesamts für Verfassungsschutz mit entsprechend fachlich geschulten und politisch sensiblen BeamtInnen zur wirksamen Bekämpfung des Rechtsextremismus in Oberösterreich anzustreben. Vor allem die im Jahr 2009 erfolgte Reduzierung der Personaleinheiten in diesem wichtigen Bereich von fünf auf drei soll ausgeglichen werden.
• Besonderes Augenmerk soll vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung auf die Beobachtung und Verfolgung rechtsextremer Umtriebe im Internet gelegt werden.
Um die Verbindlichkeit und die konkrete Umsetzung der Maßnahmen im überarbeiteten Handlungskonzept abzusichern, sollen diese – jedenfalls soweit der Einflussbereich des Landes Oberösterreich gegeben ist – mit konkreten Umsetzungsfristen versehen werden. Auch eine Evaluierung des Konzepts binnen zweier Jahre ist durchzuführen.
Mit vereinten Kräften gegen Temelin-Ausbau und
EURATOM zur Atomausstiegsbehörde machen
SPÖ-Initiative unterstützt von ÖVP/Grün, dringliche Bundesresolution
„Die tschechischen Atomausbaupläne sind eine juristische Farce und ein politischer Affront gegenüber einem Europa, das in Zukunft vermehrt auf Atomkraft verzichten will und sich der Nachhaltigkeit zuwendet“, stellt die 2. Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer klar. Deshalb muss Österreich alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten – insbesondere auf Bundesebene – nutzen, um die Ausbaupläne in Temelin zu stoppen.
Zudem muss die europäische Atomgemeinschaft EURATOM im Jahr zwei nach Fukushima und 56 Jahre nach ihrer Gründung im Jahr 1957 umfassend auf ihre strategische Ausrichtung überprüft werden. Aufgrund der unkalkulierbaren Risiken, der folgenschweren Unfälle und der fehlenden Nachhaltigkeit haben sich auch führende Atomnationen wie Deutschland zum Ausstieg aus dieser Hochrisikotechnologie entschlossen. Sohin verändern sich die energetischen Rahmenbedingungen in Europa zusehends, worauf auch EURATOM zu verändern ist.
Eine wesentliche finanzielle und logistische Herausforderung beim geordne-ten Ausstieg von Atomkraft ist auch der Umgang mit bzw. die Entsorgung der Atomkraftwerke selbst. Im Sinne der besonderen Verantwortung von EURATOM für die europäischen Atomenergieanlagen tritt die SPÖ dafür ein, dass die Ziele der Europäischen Atomgemeinschaft in Richtung geordneter Atomausstieg abändert werden, wozu insbesondere auch der Rückbau und die fachgerechte Entsorgung der ehemaligen Atomkraftwerke zählt.
Auch die Forschungsaufgaben von EURATOM müssen umfassend überarbeitet werden, wenn es tatsächlich gelingen soll, Strom vollständig aus erneuerbaren Energien zu gewinnen und so Europa einen Schritt näher zur Energieautarkie zu führen. Eine Voraussetzung dafür ist die Förderung der öffentlichen Grundlagenforschung und die Fokussierung der europäischen Energieforschungs-aktivitäten auf das Ziel der Energieautarkie. Dazu gehört auch, dass die Energieforschung insgesamt deutlich ausgeweitet wird und dass die verschiedenen Forschungsaktivitäten besser vernetzt werden. Dabei muss die gesamte Bandbreite der erneuerbaren Energien, der Effizienztechnologien und der Speichertechnologien bedacht werden. Die Mittel für die Kernfusionsforschung sind hingegen streng zu hinterfragen und auf ein Mindestmaß zurückzuführen, weil diese Technologie keine Energiealternative innerhalb eines absehbaren Zeitraums darstellen wird.
Gerade Österreich hat als atomkraftfreies Land die Chance und auch die Verpflichtung in dieser politischen Angelegenheit eine Führungsrolle einzunehmen und auf diesem Weg Europa in eine positivere, nachhaltige Zukunft zu führen. Das Zeitfenster für diese Herausforderung ist aufgrund der noch immer wirkenden Betroffenheit der Bevölkerung in weiten Teilen Europas offen.
Umsatzsteuerfreiheit für Gemeindekooperationen
Gemeinsame dringliche Bundesresolution
Eine gemeinsame Bundesresolution gegen die Steuerrichtlinien von Finanzministerin Fekter, wonach Gemeindekooperationen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen sollen, wird der Oö. Landtag am Donnerstag beschließen. „Wenn Gemeinden für freiwillige Zusammenarbeit mit Mehrkosten bestraft werden, dann ist das unsinnig. Die Finanzministerin unterbindet damit sinnvolle Möglichkeiten einer Verwaltungsreform“, warnt Jahn. Ein gemeinsamer Bauhof oder eine gemeinsame Lohnverrechnung mehrerer Gemeinden müssen weiterhin umsatzsteuerfrei bleiben.
Ein sachlicher Anknüpfungspunkt für die neue Besteuerung von Gemeindekooperation ist kaum zu finden: Würden nämlich die Gemeinden nicht nur kooperieren, sondern vollständig zusammengelegt, dann wäre keine Umsatzsteuer abzuführen.
„In den Gemeinden regt sich der Protest gegen diese missglückten Steuerrichtlinien, die zu einem Ergebnis führen, das weder ordnungspolitisch sinnvoll ist, noch dem Willen der Bevölkerung entspricht“, kritisiert die SPÖ-Klubvorsitzende. Die Bevölkerung schätze die hohe Qualität der öffentlichen Dienstleistungen in den Gemeinden und wolle daher auch, dass diese erhalten bleiben. „Kooperationen und Zusammenarbeit sind taugliche Wege, um öffentliche Strukturen in möglichst effizienter Form erhalten zu können. Wenn aber Finanzministerin Fekter diese Möglichkeiten gesetzlich ausbremst, dann betreibt sie Raubbau an der öffentlichen Daseinsvorsorge“, argumentiert Jahn.