Jugendschutzgesetz: Gemeinsame Bundesländer-Lösung zeichnet sich ab
Die heutige Debatte im Unterausschuss zum Entwurf von LH-Stv. Josef Ackerl für ein neues oberösterreichisches Jugendschutzgesetz stand bereits im Lichte der gestern in Graz zu diesem Thema abgehaltenen Bundesländergespräche. 7 Bundesländer kamen dort überein, eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetzgebung anzustreben. „Die Gespräche waren konstruktiv, man wird zu einer Einigung kommen. Der Konsum von gebranntem Alkohol soll in dem länderübergreifenden Gesetzesentwurf für 16-18-jährige Jugendliche gänzlich untersagt sein. Unter diesen Gesichtspunkten wird Oberösterreich verzichten, eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille für diese Altersgruppe festzuschreiben“, kündigt Ackerl an. Dieser Haltung stimmten alle Fraktionen zu.
Auf SPÖ-Initiative soll bei einem neuen Jugendschutzgesetz jedenfalls die Möglichkeit von Testkäufen im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörden berücksichtigt werden. „Es ist unerlässlich dass auch die Erwachsenen in die Verantwortung genommen werden. Sei es nun als Eltern, als Lebensmittelhändler oder als Gastronomen. Allen muss klar sein, dass Alkohol die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen schädigt und dass Beihilfe zu unerlaubtem Alkoholkonsum Minderjähriger somit kein Kavaliersdelikt ist. Das Gesetz dient schließlich zum Schutz der Jugendlichen und nicht zu ihrer Bestrafung“, mahnt SPÖ-Unterausschussvorsitzende Petra Müllner Verantwortungsbewusstsein ein. Ziel der Testkäufe ist jedenfalls, durch Sensibilisierung bei den Verkaufsstellen die Verfügbarkeit alkoholischer Produkte für Jugendliche zu reduzieren.