Vorschau auf die Landtagssitzung: Evaluierung der Wohnbeihilfe, Neuausrichtung der Sportpolitik, Sicherheit für BHMS-SchülerInnen
SPÖ beantragt vorzeitige Evaluierung der Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012
SPÖ-Initiative, dringlicher Landesantrag
Vor einem Dreivierteljahr haben ÖVP und FPÖ am 12. Dezember 2011 die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012 mit erheblichen Einschnitten bei der Wohnbeihilfe beschlossen. Mittlerweile werden immer mehr Härtefälle bekannt, die bereits mehrere hundert Euro in Folge dieser Maßnahme verloren haben. Meist handelt es sich dabei um Menschen mit niedrigen Pensionen oder geringen Einkommen. Damit diese Menschen nicht länger auf die – spätestens nach einem Jahr – zugesagte Evaluierung warten müssen, beantragt der SPÖ-Landtagsklub die Wohnbeihilfen-Verordnung 2012 und ihre Auswirkungen umgehend zu evaluieren, damit insbesondere den Härtefällen noch im heurigen Jahr rasch geholfen werden kann. „Für Härtefälle müssen auch die Beihilfenverluste rückwirkend ausgeglichen wer-den“, fordert SPÖ-Sozialsprecher Hans Affenzeller.
Zeitgleich mit dem Beschluss der Wohnbeihilfen-Verordnung 2012 am 12. Dezember 2011 wurde Landesrat Dr. Haimbuchner aufgefordert, zum ehestmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch nach einem Jahr, einen Bericht über die sozialen Auswirkungen vorzulegen, damit beim Eintritt tatsächlicher Härten noch für die Betroffenen reagiert werden kann. „Ein längeres Zuwarten kann den Betroffenen nicht zugemutet werden. Die negativen Auswirkungen liegen auf der Hand. Immer mehr Menschen wenden sich in ihrer Not an PolitikerInnen oder schreiben Leserbriefe an die Medien. Es ist höchste Zeit, die Wohnbeihilfen-Verordnung nachzubessern und sozial gerechte Lösungen für die Betroffenen zu erarbeiten“, fordert Affenzeller.
Geringer Erfolg bei Sommerolympiade in London erfordert
Neuausrichtung der Sportpolitik auch in Oberösterreich
SPÖ-Initiative, dringlicher Landesantrag
„Wenn ein Ziel nicht erreicht wird, dann muss man die Ursachen hinterfragen und die richtigen Schlüsse ziehen“, begründet SPÖ-Sportsprecher Hans Affenzeller die zukunftsorientierte Dringlichkeitsinitiative für eine Neuausrichtung der Sportpolitik in Oberösterreich. Nicht einfach abhaken und zur Tagesordnung übergehen, sondern ernsthaft das bestehende System hinterfragen und prüfen, wo es vielleicht Schwachstellen oder Optimierungsbedarf gibt.
Als erstes soll ein Runder Tisch mit NachwuchstrainerInnen und international erfolgreichen oberösterreichischen AthletInnen aus unterschiedlichen Disziplinen zur Ist-Analyse der Sportpolitik abgehalten werden. Dabei sollen bereits fundierte Anregungen für ein neues, zielgerichtetes Sportförderwesen als Alternative zum „Gießkannenmodell“ gesammelt werden.
Darauf aufbauend soll ein überarbeitetes Förderkonzept für den Spitzensport erarbeitet werden.
Perspektivisches Ziel wäre die Schwerpunktsetzung im zukünftigen Förderwesen auf vielversprechende Talente.
Gerade weil die öffentliche Hand in Österreich vergleichsweise hohe Fördersummen für den Spitzensport bereitstellt, sind auch entsprechende Erfolgserwartungen gegeben. Wenn diese nicht erfüllt werden, muss so wie im Bund auch im Land die Zielgerichtetheit des Mitteleinsatzes hinterfragt werden. Die Einbindung von SpitzensportlerInnen und NachwuchstrainerInnen in den Analyseprozess ist für die SPÖ von vorrangiger Bedeutung. Denn die PraktikerInnen wissen am besten, welche Unterstützung AthletInnen brauchen, um höhere Erfolgschancen bei großen internationalen Wettkämpfen zu haben.
BHS/BMS-Schulabschlüsse als Lehrabschlüsse anerkennen
SPÖ-Initiative, dringliche Bundesresolution
Mit dem Abschluss einer Berufsbildenden höheren oder mittleren Schule war in der Vergangenheit auch der Erwerb von Berufsberechtigungen in einzelnen Lehr-berufen verbunden. Weil aber die zugehörige Verordnung des (damaligen Handels- und nunmehrigen) Wirtschaftsministeriums jahrzehntelang nicht an die geänderten Lehrpläne der Schulen angepasst wurden, gibt es in der Praxis Unklarheiten. Diese werden immer öfter dahingehend ausgenutzt, dass Schulabschlüsse auch in facheinschlägigen Berufen von ArbeitgeberInnen nicht als Lehrabschlüsse anerkannt werden und die jungen Männer und Frauen in Anschluss-Lehrverhältnisse gedrängt werden, obwohl sie die entsprechenden Berechtigungen eigentlich schon durch den Schulbesuch erworben haben.
Die finanziellen Folgen für die Betroffenen sind schwerwiegend: So macht etwa bei einer Bankkauffrau die Differenz zwischen Lehrlingsentschädigung im ersten Lehrjahr und Gehalt gemäß Kollektivvertrag (Verwendungsgruppe C, Stand 31.12.2011, inkl. Sonderzahlungen) 16.383 Euro aus. Auch bei Hotel- und Gast-gewerbeassistentInnen macht die Differenz zwischen erstem Lehrjahr und erstem Berufsjahr 10.274 Euro aus.
Zum individuellen Verlust kommt noch der Verlust für die Allgemeinheit durch den Entfall von Steuern und Sozialversicherungs-Abgaben hinzu. „Wir fordern die Bundesregierung auf, eine generelle Regelung zu schaffen, die Rechtssicherheit für die SchülerInnen von Berufsbildenden Schulen schafft und sicherstellt, dass ihr Abschluss in facheinschlägigen Berufen auch als Lehrabschluss anerkannt wird. Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber diesen jungen Menschen“, betont SPÖ-Klubvorsitzende Gertraud Jahn. Zudem soll für SchulabbrecherInnen klargestellt werden, in welchem Ausmaß die erfolgreich absolvierten Schuljahre auf die Lehrzeit Anrechnung finden (so wie das in der Vergangenheit durch Verordnung geregelt war).
Änderung des Oö. Parteienfinanzierungsgesetz
Gemeinsame Gesetzesinitiative aller vier Landtagsfraktionen (dringlich)
In Umsetzung der auf Bundesebene vereinbarten Parteienfinanzierung NEU hat auch Oberösterreich seine Parteienfinanzierung angepasst. Kernpunkt der Änderungen sind eine Kürzung um 5,35 Prozent und strukturelle Änderungen, die mit dem Jahr 2016 volle Wirksamkeit erlangen. Die bundesverfassungsrechtlichen Vorgaben werden damit vollinhaltlich und transparent umgesetzt.
Teil bisher Veränd. 2013 – 2015 ab 2016
Parteienfinanzierung Land (A**) *18,47 – 5,35 % 17,48 17,48
Parteienfinanzierung Land B — — 3,16
Parteienfinanzierung Bezirke***° *3,11 – 5,35 % +2,95 —
Parteienfinanzierung Gemeinden° *0,21 +0,21 —
Oö. Schulungsgelder (LReg)°° *1,43 — —
∑ *23,22 20,64 20,64
Bildungseinrichtungen (LReg) °°°- 5,35 % 1,36 1,36
Vermeidung von Sichtbehinderungen durch Maispflanzung
SPÖ-Gesetzesinitiative, nicht dringlicher Gesetzesantrag
Immer wieder verunglücken VerkehrsteilnehmerInnen, weil ihnen durch hochgewachsenen Mais die Sicht genommen wird. In diesem Sommer starb in Feldkirchen ein Motorradfahrer, weil er einen Traktor übersehen hatte, der aus einem Maisfeld auf die Goldwörther Straße eingebogen war.
Viele Landwirte sind sich der Gefahren von Mais in Straßennähe bewusst. Diese halten schon jetzt bei der Bepflanzung Abstände ein oder säen entlang der Straßen niedrigere Getreidearten. Ihr Handeln ist vorbildlich und sehr lobenswert. Dieser vorbildlichen Lösung soll nun eine allgemein gültige Regelung folgen.
Schon jetzt besteht ein Mindestabstand zu öffentlichen Straßen für Neupflanzungen von einzelnen Bäumen, Baumreihen und Sträuchern nach § 19 Abs. 1 Oö. Straßengesetz 1991. Diese Regelung soll um Pflanzen mit einer Wuchshöhe von mehr als einem Meter – also insbesondere Mais oder Elefantengras – erweitert werden. Der § 19 Oö. Straßengesetz sieht demnach einen generellen Mindestabstand zur Straße von drei Metern außerhalb des Ortsgebiets und einem Meter im Ortsgebiet vor, wobei diese Abstände mit Zustimmung der Straßenverwaltung unterschritten werden dürfen, „wenn dadurch die gefahrlose Benützbarkeit der Straße nicht beeinträchtigt wird.“
„Diese generelle Regelung ist eine wertvolle Maßnahme, um die Verkehrswege in Oberösterreich noch sicherer zu machen“, ist SPÖ-Klubvorsitzende Jahn über-zeugt.
Bisher ist es rechtlich so, dass bei verkehrsbehindernden Sichteinschränkungen etwa durch Maispflanzung grundsätzlich eine einvernehmliche Lösung mit den Grundeigentümer im Anlassfall zu suchen ist, wobei auch Entschädigungszahlun-gen zu leisten sind. Darüber hinaus gibt es noch die komplizierte Variante des § 91 Abs. 1 StVO 1960 (Entfernungsauftrag mit oder ohne Entschädigungszahlung), die in der Praxis kaum zu Anwendung kommt. Insbesondere die wechselnde Fruchtfolge, der bislang hohe bürokratische Aufwand und vor allem die generelle Verbesserung der Verkehrssicherheit sprechen für eine Neuregelung im Straßengesetz in der beantragten Form.
Initiative für ein Ehrungs- und Gratulationsgesetz
Initiativen mehrerer Fraktionen zu diesem Thema
Aus aktuellem Anlass ist die langjährige oberösterreichische Praxis von Ehrungen und Gratulationen zu persönlichen Jubiläen in Diskussion geraten. Es steht der Vorwurf von massiven Verletzungen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Raum. Vor diesem Hintergrund soll – so wie in anderen Bundesländern bereits üblich – eine gesetzliche Regelung erarbeitet werden, die dem von der Bevölkerung mehrheitlich gewollten Beibehalten von Ehrungen und Gratulationen durch Vertreter der öffentlichen Hand in rechtlich korrekter Form entspricht. Für Menschen, die keine Ehrungen und Gratulationen wünschen, sollen im zu schaffenden Gesetz entsprechende Regelungen vorgesehen werden.
In Ergänzung zum Gesetz sollen auch konkrete Handlungsanleitungen für Ehrungen und Gratulationen durch Städte und Gemeinden erstellt werden, um zukünftigen rechtlichen Problemen vorzubeugen.
„Wenn der gelebte Alltag mit geltenden Gesetzen in Konflikt gerät, dann ist die Politik gefordert, eine sachliche Lösung zu erarbeiten. Sollte nun die langjährige Praxis von Ehrungen für Jubiläen zu Problemen im Bereich des Datenschutzes führen, dann gilt es eine rechtlich korrekte Lösung zu erarbeiten, damit auch morgen noch Ehrungen zulässig sind“, argumentiert SPÖ-Klubvorsitzende Jahn. In der kommenden Ausschussrunde am 18. Oktober werden die vorliegenden Initiativen beraten und die SPÖ wird sich an den Beratungen konstruktiv beteiligen.
Aus der jüngsten Ausschussrunde: ÖVP und Grüne
lehnen Rederecht für EU-Abgeordnete im Oö. Landtag ab
Als drittes Bundesland nach Wien und der Steiermark hätte auch Oberösterreich die Tür des Landtags nach Brüssel öffnen und EU-Abgeordneten auf Antrag eines Klubs (und nach Beschluss in der Präsidialkonferenz) ein Teilnahme- und Rederecht an einzelnen Landtagssitzungen einräumen sollen. Was aber etwa in Wien sogar von SPÖ und Grün gemeinsam initiiert wurde und von allen Parteien einstimmig beschlossen wurde, bleibt Oberösterreich vorerst verwehrt, weil ÖVP und Grüne die SPÖ-Initiative abgelehnt haben. „So viele Entscheidungen, die in Brüssel getroffen werden, wirken sich direkt auf die Politik und die Menschen in Ober-österreich aus – bis in die Gemeindestuben, bis zum Arbeitsplatz, bis zum täglichen Einkauf im Supermarkt. Die direkte Verbindung zwischen Landtag und EU-Parlament wäre dabei eine wertvolle Chance zur Vernetzung gewesen – im Sinne von gegenseitigem Verständnis und konstruktiver Zusammenarbeit. Aber anstatt den Landtag als Forum für bessere Zusammenarbeit und mehr Information zu nutzen, haben ÖVP und Grüne den EU-Abgeordneten die Tür zum Landtag zugeschlagen“, so Jahn.