Rettung der Gemeindeleistungen für die OberösterreicherInnen
Der Oö. Landtag möge beschließen:
Die Oö. Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und bei der Bundesregierung für ein Rettungspaket für die Gemeindeleistungen für Oberösterreich einzutreten, welches sicherstellen soll:
- vollen Ausgleich des Entfalls bei den Gemeindeertragsanteilen zumindest für die Jahre 2020 und 2021
- vollen Ausgleich des Entfalls der Kommunalsteuereinnahmen in Zusammenarbeit mit dem Bund
- Investitionszuschüsse des Bundes müssen 1:1 bei den Gemeinden ankommen, ohne die Berechnungsbasis für Bedarfszuweisungen und Landeszuschüsse zu reduzieren.
Begründung
Die Leistungen der Gemeinden brauchen die Menschen jeden Tag und wurden bisher als selbstverständlich wahrgenommen, wie zB: Schulgebäude, Kindergärten und Krabbelstuben, Feuerwehr, Straßen und Wege, Wasserversorgung, Rettung, Kanalisation, Müllentsorgung, Sozialhilfe und Freizeiteinrichtungen. Alle diese Leistungen sind durch den Corona-Krise bedingten Einnahmenausfall bedroht. Aktuelle Prognosen von Gemeindebund und Städtebund sehen für heuer ein Minus von etwa 10 Prozent bei den Ertragsanteilen vor. Dazu kommen noch teils erhebliche Ausfälle bei der Kommunalsteuer und den Gebühren/Entgelten, die je nach Gemeinde ein tiefes Loch in den Haushalt reißen werden.
Land und Bund haben bisher nicht bzw. kaum auf den drohenden Kollaps der Gemeinden reagiert: Das 580‐Millionen‐Euro‐Paket des Landes OÖ enthält lediglich für die Kinderbetreuung 10 Mio Euro an Unterstützung für die oberösterreichischen Gemeinden. Die Gemeinden zahlten 2019 rund 424 Mio Euro mehr an das Land, als sie über Transfers wieder zurück erhielten. Laut Doppelbudget das Landes OÖ wird dieser negative Transfersaldo zu Lasten der Gemeinden und Gemeindeverbände heuer und nächstes Jahr insgesamt 911 Mio Euro betragen.
Seitens des Bundes wurden 1 Mrd Euro an Investitionszuschüssen in Aussicht gestellt, wovon 162 Mio Euro für die oberösterreichischen Gemeinden bereit stünden. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil dieser Mittel von den Gemeinden nicht abgeholt werden kann:
- Mit seinem Paket fördert der Bund Gemeinde-Investitionen bis zu 50 Prozent. Der Rest muss von den Gemeinden und dem Land (mittels Bedarfszuweisungen [BZ] bzw. Landeszuschüsse [LZ]) aufgebracht werden. Durch den massiven Einbruch bei den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer werden viele Gemeinden aber nicht in der Lage sein, ihre notwendigen Eigenmittel aufzubringen.
- Dem Vernehmen nach ist in Oberösterreich geplant, wie beim Kommunalen Investitionsprogramm 2017 zuerst die Bundesmittel von den Gesamtkosten abzuziehen und dann den üblichen Verteilungsschlüssel des Landes anzuwenden. Damit würde zwar der Eigenmittelanteil der jeweiligen Gemeinde reduziert, es würde sich aber auch die Förderbasis für BZ und LZ verringern. Deshalb müssen die Investitionszuschüsse des Bundes ausschließlich auf den Eigenmittelanteil der jeweiligen Gemeinde angerechnet werden und dürfen zu keiner Reduktion von LZ und BZ führen. Nur dadurch kommt die vom Bund vorgesehene Milliarde auch bei den Empfängern an und können mehr Investitionen zur Belebung der Wirtschaft realisiert werden.
- Die Bundesregierung beschränkt ihre Zuschüsse auf die Errichtung oder Sanierung zB von Kindergärten, Schulen, Seniorenheime, Sportstätten, Straßenbeleuchtung, Breitband-Datennetze. Finanzielle Aufwendungen für den laufenden Betrieb, wie Löhne und Gehälter, Miete, Straßensanierung, Kinderbetreuung werden nicht berücksichtigt. Es ist daher zu befürchten, dass viele Gemeinden keine förderwürdigen Projekte vorweisen können und so um ihre zugesicherten Zuschüsse umfallen.
Seitens des Landesfinanzreferenten wurde dazu bisher geäußert, dass die Gemeinden zur Aufbringung des geforderten Eigenmittelanteils und schlimmstenfalls auch zur Finanzierung des laufenden Betriebs mehr Kredite aufnehmen werden müssen.
Der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt bereits jetzt deutlich die hohe Verschuldung der oberösterreichischen Kommunen (2,315 Mrd Euro) im Verhältnis zum Land (1,927 Mrd Euro). Die Schere dürfte mittlerweile noch weiter auseinander gegangen sein. Diese Schieflage kommt nicht von ungefähr, tragen doch die Gemeinden in Oberösterreich (ähnlich wie in Vorarlberg) die höchste Transferbelastung gegenüber ihrem Bundesland.
Ein rascher und unbürokratischer Ausgleich der massiven Einnahmen-Ausfälle würde durch Überweisung von € 250 pro EinwohnerIn an jede Gemeinde bis Ende August aus Bundesmitteln ermöglicht werden. Dadurch könnten zum einen die Leistungen und Liquidität in den Kommunen schnell gesichert werden, zum anderen könnten sie weiterhin ihrer Aufgabe als wichtiger Auftraggeber für kleine und mittlere Betriebe in den Regionen nachkommen.
Alle Städte und Gemeinden stehen in der aktuellen Krise vor denselben Herausforderungen, egal welche Partei die Mehrheit hat oder wer die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister stellt. Allen sollte deshalb rasch und einfach geholfen werden, damit die Leistungen weiterhin erbracht werden können.